Aktuelles

Informationen für geflüchtete Frauen und Migrantinnen zum beruflichen Einstieg

Mittwoch, 15.03.2023, 10 Uhr | Foyer im Elsbach-Haus, Herford

Im Rahmen der Ausstellung „Geschichten, die Frauen Mut machen“ informiert Anette Kuhn (Beauftragte für Chancengleichheit/Migrationsbeauftragte Jobcenter Herford) in einem kostenlosen Vortrag zu den Möglichkeiten für berufliche Qualifizierung und Umorientierung sowie zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.


Im Anschluss besteht die Möglichkeit, individuelle Fragen zu klären.

Jahresbilanz 2022: Folgen des Krieges in der Ukraine im Jobcenter deutlich spürbar

Kreis Herford. Die Hoffnung auf Entspannung am Arbeitsmarkt nach aufreibenden Pandemie-Jahren trübte sich schnell ein: „Mit Beginn des Ukraine-Krieges waren auch wir im Jobcenter wieder auf Krisenmodus eingestellt“, resümiert Klaus Binnewitt, Geschäftsführer des Jobcenters Herford. „Ab Juni haben die Kolleginnen und Kollegen im Jobcenter einen weiteren Berg bewältigt, als die bis dahin von den Städten und Gemeinden betreuten ukrainischen Geflüchteten berechtigt waren, einen Arbeitslosengeld-II-Antrag zu stellen. Zusätzlich haben Corona-Nachwirkungen, Inflation sowie Unsicherheiten in Bezug auf Energiekosten Sorge bereitet. Rückblickend war 2022 erneut kein einfaches Jahr.“ Und mit der Umstellung auf das Bürgergeld warteten gleich neue Herausforderungen.

Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt und im Dezember

2021

Ø 7.468

2022

Ø 7.467

Dez. 2022

7.817

 

 

Das Jahr 2022 im Zahlen-Überblick

Die Zahl der Haushalte im Kreis Herford, die 2022 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen, lag im Vergleich zum Vorjahr fast gleich bei 7.467 im Jahresdurchschnitt. 2021 waren es 7.468 Haushalte. Insgesamt haben 14.874 Personen „Hartz IV“-Leistungen empfangen – das ist etwas mehr als noch 2021 (14.761). Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sank von 10.320 im Jahr 2021 auf 10.275 im Jahr 2022. Die Entwicklung bei den unter 15-Jährigen verlief dagegen nicht so positiv. Deren Zahl stieg jahresdurchschnittlich auf 4.599. 2021 lag ihre Zahl noch bei 4.441.

Bei der Zahl der vom Jobcenter betreuten Arbeitslosen gab es ein leichtes Plus: Diese stieg von 4.641 leicht auf 4.691 (+1,1%). Der Anteil der Arbeitslosen unter 25 Jahre sank um 3,4 Prozent von 377 im Jahr 2021 auf 364 im vergangenen Jahr. Bei den Langzeitarbeitslosen dagegen hat sich die Lage insgesamt verbessert. Lag die Zahl 2021 noch bei durchschnittlich 2.642, sank sie nun um 10,4 Prozent auf 2.367. Ein Großteil der Arbeitslosengeld II-Beziehenden ist nicht arbeitslos. Das liegt daran, dass diese Personen erwerbstätig sind, kleine Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder sich noch in der Ausbildung befinden.

Da die ukrainischen Schutzsuchenden erst ab Juni in die Verantwortung der Jobcenter wechselten, bilden die Dezemberdaten ein realistischeres Bild der aktuellen Lage ab. Danach bezogen Ende des letzten Jahres etwas über 15.600 Personen in rund 7.800 Bedarfsgemeinschaften Regelleistungen der SGB II-Grundsicherung

 

Rückblick

Das Jahr 2022 stand auch aus Jobcentersicht im Fokus des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und den damit verbundenen Folgen.

„Eigentlich hatten wir für 2022 auf ruhigeres Fahrwasser gehofft, um die Auswirkungen der Pandemie endlich hinter uns zu lassen und dann mit den Vorbereitungen für das Bürgergeld starten zu können“, erinnert sich Klaus Binnewitt an den Beginn des Jahres zurück. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und dessen Auswirkungen machten die Planungen aber weitgehend zunichte. Besonders zu spüren war das im Mai und Juni, als die Anträge der Ukrainer*innen eingingen, die in Folge des Krieges ihr Heimatland verlassen mussten und im Kreis Herford Schutz gefunden hatten.

Alleine im Mai 2022 gab es insgesamt 1.292 Neuanträge, im Juni waren es dann 566. Der normale Monatsdurchschnitt liegt bei etwa 350 Anträgen. Dieser in kürzester Zeit zu bewältigende Anstieg ist zum Großteil auf die Geflüchteten aus der Ukraine zurückzuführen.

„Die Auswirkungen der Fluchtbewegungen aus der Ukraine waren und sind für uns im Tagesgeschäft deutlich spürbar. Damals wie heute geht es darum, möglichst schnell den Lebensunterhalt der schutzsuchenden Menschen im Kreis sicherzustellen. Um möglichst passgenaue Förderangebote unterbreiten zu können, benötigen wir Informationen u.a. zu Deutschkenntnissen sowie schulischen und beruflichen Qualifikationen. Die Sprachförderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse entwickelt sich angesichts der riesigen Nachfrage zunehmend zu einem Nadelöhr“, berichtet Binnewitt.

 

Ausblick 2023

Die Folgen des Krieges in der Ukraine, die Energiekrise, die Inflation – was 2022 Thema war, wird auch im Jahr 2023 noch das Geschehen auf dem Arbeitsmarkt und damit im Jobcenter Herford bestimmen.

Keine leichte Zeit, um die von Beginn an politisch kontrovers diskutierte Gesetzgebung für die Jobcenter zu überarbeiten und das Bürgergeld einzuführen. „Die Umstellung auf das Bürgergeld zum Jahreswechsel verlief im Jobcenter Herford geräuschlos. Die erhöhten Regelbedarfe haben wir pünktlich zum Jahreswechsel ausgezahlt“, freut sich Klaus Binnewitt, betont aber gleichzeitig, dass es für alle eine riesige Herausforderung war. Erst kurz vor Weihnachten konnte das Gesetzgebungsverfahren mit einem politischen Kompromiss abgeschlossen werden. Damit blieb weniger Zeit als erhofft, um die notwendigen Schulungen durchzuführen. „Wie schon beim Wechsel der ukrainischen Geflüchteten war es für uns als Jobcenter am Ende mit hohem Aufwand verbunden, die Umsetzung fristgerecht durchzuführen. Darauf dürfen die Kolleginnen und Kollegen zu Recht stolz sein“, findet Binnewitt.

Das Gesetz als solches begrüßt der Jobcenter-Geschäftsführer: „Es war an der Zeit, das Arbeitslosengeld II zu modernisieren. Für uns im Jobcenter Herford bedeutet das Bürgergeld: Bewährtes erhalten und an die Herausforderungen der Zukunft anpassen.“ Gut findet er beispielsweise den Ansatz, stärker als bisher auf finanzielle Anreize wie etwa den Bürgergeldbonus oder das Weiterbildungsgeld zu setzen. Richtig sei nach wie vor die Aussage: Arbeit lohnt sich, zumal für die Jobcenter nunmehr im Vordergrund steht, einen Abschluss nachzuholen und möglichst dauerhaft in Arbeit zu gehen. Im Gegenzug hält Binnewitt es hinsichtlich der Mitwirkungspflichten für legitim, dass man von Empfängern steuerfinanzierter Leistungen verlangen dürfe, zu Beratungsterminen im Jobcenter zu erscheinen und sich eigeninitiativ um Arbeit zu bemühen: „Tatsächlich spielen Leistungsminderungen aber nur eine untergeordnete Rolle und kommen kaum vor.“

„Der Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren robust gezeigt und viele Krisen mit weniger Schaden als erwartet überstanden. Es wird sich zeigen, ob das auch 2023 so bleibt“, sagt Frauke Schwietert, Leiterin der Herforder Arbeitsagentur, die für 2023 den Fachkräftemangel weiterhin für die zentrale Herausforderung hält. „Auch wenn viele Arbeitgeber inzwischen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten versuchen, bleibt das Thema Arbeits- und Fachkräftegewinnung im Fokus. Dabei gilt es gerade auch das Potenzial der langzeitarbeitslosen Menschen in diesem Land im Blick zu behalten. Die Instrumente im Bürgergeld bieten die nötige Unterstützung, um das Thema Aus- und Weiterbildung auch hier weiter voranzutreiben.“

Das sieht auch Landrat Jürgen Müller so. Er hebt insbesondere die deutliche Erhöhung der Regelsätze zum Jahresbeginn hervor. „Diese Anhebung war angesichts der aktuellen Preissteigerungen zur Sicherung des Existenzminimums verfassungsrechtlich begründet. Sie hilft auch den Konsum der Leistungsbeziehenden zu stabilisieren. Im Sinne eines sozialen Miteinanders im Kreis Herford dürfen wir es nicht zulassen, dass Beschäftigte mit geringem Einkommen und bedürftige Menschen gegeneinander ausgespielt werden“, so der Landrat.

Mit Blick auf die Belastungssituation im Jobcenter wünschen sich beide mehr Verständnis und mahnen angesichts der öffentlichen Erwartungshaltung zur Reform: „Die Beschäftigten des Jobcenters haben in den vergangenen Jahren viele zusätzliche, neue Aufgaben bewältigt und dafür gebührt ihnen unser Respekt.“

Schlussendlich verbindet der Jobcenter-Geschäftsführer mit der Bürgergeldreform den Wunsch nach mehr Sachlichkeit und einer höheren öffentlichen Akzeptanz. Dafür müssten diesem ersten Schritt aber zügig weitere folgen. Immer noch sei das Gesetz viel zu kompliziert. Erforderlich sei neben einer aufgabenangemessenen Personal- und Finanzausstattung eine echte Vereinfachung des Leistungsrechts, auch um Entscheidungen des Jobcenters verständlicher zu machen.

Ab 1. Januar 2023

Arbeitgeber sind ab Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.

Für Kund*innen der Agenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung ab dem 1. Januar 2023 allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

Die BA weist arbeitslose Kund*innen darauf hin, die AUB aktiv bei ihrem Arzt einzufordern. Erst ab dem 1. Januar 2024 sind auch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter gesetzlich berechtigt, die AUB elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.

Die Vorlage einer AUB ist für Kund*innen wichtig, damit sie weiterhin Leistungen erhalten können. Auch Teilnehmer*innen an Weiterbildungsmaßnahmen müssen eine AUB im Krankheitsfalle weiterhin ihrer Agentur für Arbeit, ihrem Jobcenter bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.

Kund*innen können auch auf digitalem Weg ihre AUB einreichen. Im Bereich der eServices lassen sich über die sogenannten Veränderungsmitteilungen Arbeitsunfähigkeiten bequem anzeigen und hochladen.

Höherer Regelsatz wird automatisch ausgezahlt

Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld „Hartz IV“ ablösen. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. Zum Jahresanfang werden die Regelbedarfe erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres Möglichkeiten der Weiterbildung und Qualifizierung ausgeweitet.

Vanessa Ahuja aus dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit erklärt dazu: „Wir haben nun Klarheit und können loslegen. Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswechsel auszahlen. Es ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig. Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt.“

Durch die neue Bagatellgrenze müssen Jobcenter Beträge bis zur Höhe von 50 Euro nicht mehr zurückfordern. Wechselt etwa das monatliche Einkommen auch nur geringfügig, mussten dafür bisher stets neue Bescheide erstellt und Kleinstsummen zurückgefordert werden.

Die weiteren Kernelemente des Bürgergelds greifen ab Juli. Darunter zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld. Auch der neue Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarungen ablöst, folgt zur Jahresmitte.

Kern des Bürgergeld-Gesetzes ist, die Menschen besser zu fördern und zu qualifizieren. In die Reform eingeflossen sind dabei auch praktische Erfahrungen aus den letzten 17 Jahren. Bei den Fördermöglichkeiten wird der Instrumentenkasten größer. Mehr Weiterbildungen, mehr Motivation durch das neue Weiterbildungsgeld und der Wegfall des Vermittlungsvorrangs stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und eine Vermittlung in eine möglichst dauerhafte Beschäftigung.

Neue Regelbedarfe, Schonvermögen und Freibeträge

Der Regelbedarf erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.

Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40.000 für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15.000 Euro. Ebenfalls im ersten Jahr werden von den Jobcentern die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres müssen die Unterkunftskosten auf ein angemessenes Maß gesenkt werden. Heizkosten unterfallen generell nicht der Karenzzeit und sind schon vor deren Ablauf auf Angemessenheit zu überprüfen (dies stellt sicher, dass unangemessenes Heizverhalten nicht unterstützt wird).

Ab 01.07.2023 gilt: Durch höhere Freibeträge dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.

Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel

Im Falle von Pflichtverletzungen können die Jobcenter ab Januar wieder Minderungen aussprechen- Das Sanktionsmoratorium endet somit zum Jahreswechsel. Bei einem Meldeversäumnis liegt die Minderung bei 10 Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate bei einem weiteren Verstoß. Leistungsminderungen kommen nur selten vor. Im vergangenen Jahr kamen bundesweit rd. 97% der Leistungsberechtigten damit überhaupt nicht in Verbindung.

Hintergrund SGB II: 
Im Oktober 2022 bezogen im Kreis Herford rd. 15.700 Menschen in 7.850 Bedarfsgemeinschaften Leitungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp zwei Drittel der Bezieher/innen von Regelleistungen waren erwerbsfähig (10.750). Fast 4.950 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.
Die Grundsicherung bzw. ab 2023 das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung.

Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter. Mehr Informationen zu Leistungen des Jobcenters Herford finden Sie auf www.jobcenter-herford.de.

Neue Funktionen für www.jobcenter.digital

Kreis Herford. Seit dem 29. November 2022 ermöglicht der neu eingeführte digitale Hauptantrag Kund*innen in allen gemeinsamen Einrichtungen, ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II zeit- und ortsunabhängig elektronisch zu stellen.

Einige Anliegen, wie das Mitteilen einer Veränderung oder das Einreichen eines Weiterbewilligungsantrags, können Kund*innen schon seit längerer Zeit bequem online von zu Hause aus erledigen.

Jetzt ist ein weiterer wichtiger Online-Service verfügbar. Die digitale Antragstellung auf Arbeitslosengeld II überzeugt durch hohe Nutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienung. Hilfetexte mit Erklär-Charakter unterstützen Kund*innen durchgängig während der gesamten Dateneingabe.

Alle Antragsdaten und Nachweise bzw. Dokumente können direkt am PC, Tablet oder Smartphone hochgeladen werden. Der Online-Antrag verkürzt die Bearbeitungszeit im Jobcenter um einige Tage, da Unterlagen nicht mehr eingescannt werden müssen. Bei Leistungen zur Existenzsicherung kommt es auf eine schnelle Bearbeitung an.

Des Weiteren können die Kund*innen das sogenannte Online-Arbeitsmarktprofil nutzen. Dort lassen sich Angaben zur persönlichen und beruflichen Situation bequem von zu Hause aus hinterlegen. Kund*innen können sich damit optimal auf das Erstgespräch in der Arbeitsvermittlung vorbereiten.

„Die Möglichkeit, Anträge beim Jobcenter jetzt auch digital einzureichen, spart Wege, Zeit, Papier- und Portkosten. Ich werbe also dafür, dieses zusätzliche Angebot auch intensiv zu nutzen“, so Klaus Binnewitt, Geschäftsführer des Jobcenters Herford.

Wer sich im Digitalen noch nicht sicher fühlt oder Fragen hat, kann sich auch im Jobcenter unterstützen lassen. Im KundenForum am Hauptstandort im Jobcenter Herford werden Kund*innen an die E-Services herangeführt.

Der bundesweiten Flächeneinführung des digitalen Hauptantrages auf Arbeitslosengeld II in zwei Wellen ist eine umfassende Erprobung in 16 gemeinsamen Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet vorausgegangen. Hier wurden Kund*innen eng in den Produktentwicklungsprozess einbezogen und beteiligt.

Die Nutzung der digitalen Angebote ist für Kund*innen zu jeder Zeit freiwillig. Persönliche Daten werden sicher und geschützt an das Jobcenter übermittelt.

Mit der Einführung des digitalen Hauptantrags ist ein weiterer wichtiger Baustein erreicht, bis Jahresende 2022 das Online-Zugangsgesetz (OZG) im Rechtskreis SGB II umzusetzen.

Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter. Mehr Informationen zu den E-Services des Jobcenters Herford finden Sie auf https://www.jobcenter-herford.de/kontakt/jobcenter-online.  

Orientierungs- und Bewerbungstipps für Frauen im Fachkräftedschungel

Kreis Herford. Der Fachkräftemangel ist in aller Munde und bietet insbesondere Frauen eine Chance. Gemeinsam laden die Beauftragten für Chancengleichheit des Jobcenters Herford und der Agentur für Arbeit Herford zu einer digitalen Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 20.10.2022, von 10 bis ca. 11.30 Uhr ein.

In dieser Online-Veranstaltung erfahren Interessierte mehr über Zukunftsbranchen und -berufe, Qualifizierungs- und Fördermöglichkeiten und erhalten Tipps für die Bewerbung. Als Expertinnen stehen Anette Kuhn (Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Jobcenter Herford) und Annette Budzynski (Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Agentur für Arbeit Herford) auch für Fragen zur Verfügung.

Die Anmeldedaten sind per Mail an jobcenter-herford.bcajobcenter-ge.de erhältlich - oder klicken Sie am Tag der Veranstaltung einfach auf diesen Link.

Die Teilnahme ist kostenlos und mit einem internetfähigen, kompatiblen PC, Notebook, Tablet oder Smartphone möglich, nach Anmeldung per Email wird eine Einladung zum Meeting mit allen Zugangsdaten versandt. Die Teilnahme erfordert die Installation der Anwendung eines Drittanbieters.

Erfolg für OWL-Jobcenter, Beschäftigte und Arbeitgeber

Die Geschäftsführungen der sieben Jobcenter in OWL haben jetzt eine Zwischenbilanz zum sogenannten Teilhabechancengesetz gezogen. Fazit: „Die neu geschaffenen Fördermöglichkeiten zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und zur Teilhabe am Arbeitsmarkt, mit denen Arbeitgeber Zuschüsse zu den Bruttopersonalkosten in Höhe von 50 – 100 % für die Dauer von 2 bis 5 Jahren erhalten können, zeigen Wirkung“, sagt Klaus Binnewitt, Geschäftsführer des Jobcenters Herford.

Insgesamt haben die sieben Jobcenter in Ostwestfalen-Lippe seit Inkrafttreten der neuen Förderung 2019, also in drei Jahren, 2.334 Arbeitsverhältnisse gefördert. Fast die Hälfte, nämlich 1.073, aller neu geschaffenen Arbeitsverhältnisse entfielen dabei auf die gewerbliche Wirtschaft. Hier reichen die Aufgabenbereiche vom Helfer in der Produktion und im Lager, Bau und Garten- und Landschaftsbau über die Pflege und Reinigung von Betriebsfahrzeugen und dem Taxifahrer bis hin zum Einsatz in Gastronomie und Pflegeeinrichtungen. „Über den hohen Anteil der gewerblichen Wirtschaft freuen wir uns besonders, da hier die Übernahme in eine Anschlussbeschäftigung besonders hoch ist“, weiß Binnewitt aus bisherigen Erfahrungen zu berichten. Ein eigens über das Programm finanziertes Coaching hilft dabei, die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu stabilisieren und weiterzuentwickeln.

14 % der Arbeitsverhältnisse (in Summe 320) sind bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege eingerichtet und hier vor allem in der Seniorenbetreuung, in Pflegeeinrichtungen, bei der Auslieferung von Essen, bei Kleiderkammern und Tafeln tätig. Sie leisten damit einen deutlichen Beitrag für unser Gemeinwohl. Ebenso die bei öffentlichen Arbeitgebern Beschäftigten (12 %), die dort überwiegend als Unterstützung der Schulhausmeister, in der Grünpflege öffentlicher Anlagen und in den Küchen der Kindertagesstätten beschäftigt sind. Die anderen 28 % der geförderten Arbeitsverhältnisse leisten ihren Dienst in Projekten kleinerer und größerer Beschäftigungsträger, wie die Mitarbeit in Gebrauchtwarenkaufhäusern, die Abholung und Aufarbeitung von Möbeln und Fahrrädern, die Pflege und Reinigung von Wohnquartieren und öffentlichen Anlagen. Insgesamt tragen die neuen Förderinstrumente somit dazu bei, den Arbeitskräftebedarf, der sich quer durch nahezu alle Wirtschaftsbereiche zieht, zu verringern.

Die Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten der Jobcenter in der Region OWL haben unterm Strich 2.334-mal ehemals langjährig arbeitslosen Menschen wieder eine Chance auf ein „Zurück in den Beruf“ gegeben. Ein vielversprechender Aufschlag ist damit gemacht. Denn bereits in den ersten drei Jahren sind 148 Arbeitsverträge unbefristet verlängert worden und die Abbruchquoten, wenn also ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Zusammenarbeit vorzeitig beendet, sind sehr gering. „Daher gilt ein besonderes Dankeschön allen beteiligten Arbeitgebern der Region, die sich auf das neue Instrument einlassen und insbesondere auch weitere Qualifizierungsbedarfe im Betrieb aufgreifen“, sagt Binnewitt.  Denn mittel- und langfristiges Ziel über die Förderung hinaus ist eine dauerhafte und nachhaltige Integration als Arbeits- oder perspektivisch als Fachkraft auf dem regulären Arbeitsmarkt.

Übrigens hängt die Höhe und Dauer der Förderung individuell von der Dauer der vorhergehenden Arbeitslosigkeit und des Leistungsbezuges ab. Auskunft über die verschiedenen Fördermöglichkeiten erteilen im Jobcenter Herford die Betriebsakquisiteurinnen Nicole Elbracht (05221 985 785), Annette Holle (05221 985 413) und Birgit Mertinat (05221 985 184) (E-Mail: Jobcenter-Herford.713-muijobcenter-ge.de).

Offen ist derzeit noch, wie es mit dem Förderinstrument weitergeht; der Regierungsentwurf zum neuen „Bürgergeld“ sieht vor, dass das Teilhabechancengesetz, das zunächst bis 2024 befristet ist, fortgesetzt werden soll. Entscheidend aus Sicht der Praxis wird sein, wie die Bundesregierung die weitere Förderung finanziell ausstattet. Die Diskussion dazu zwischen Finanz- und Arbeitsministerium in Berlin ist eröffnet.

Info/Übersicht (Daten aus OWL):

Arbeitsaufnahmen in geförderte Beschäftigung

Gewerbliche Wirtschaft

Träger der Wohlfahrtspflege

Kommunen und Eigenbetriebe

Beschäftigungsträger

§ 16 e SGB II:

zweijährige Förderung für mind. zweijährige Arbeitslose: 1. Jahr 75 %, 2. Jahr 50%.

394

38

18

45

 

§ 16 i SGB II: fünf Jahre Förderung für Langzeitleistungsbezieher (mindestens 6 Jahre), 2 Jahre 100%, dann 90, 80, 70 %

 

 

 

 

 

679

 

 

 

 

282

 

254

 

624

Zusammen

1.073

320

272

669

Online-Veranstaltung zeigt Weg zum erfolgreichen Vorstellungsgespräch

Eine Bewerbung schreiben ist eine Sache – doch ein Vorstellungsgespräch zu bewältigen, das ist für viele Menschen die größte Herausforderung im Bewerbungsprozess. Aber wie formuliere ich eine Bewerbung überhaupt, damit ich auch zum Gespräch eingeladen werde? Und wenn ich dann die ersehnte Einladung erhalten habe – wie bereite ich mich am besten vor? Wie wird das Gespräch ablaufen und welche Störfaktoren gibt es, die es zu vermeiden gilt?

Diese und weitere Fragen beantwortet Bernhard Kirchmann vom Jobcenter Herford in einer Online-Veranstaltung am Donnerstag, den 29.09., um 16 Uhr. Dabei thematisiert er nicht nur traditionelle Vorstellungsgespräche, sondern auch digitale Formate und ihre Besonderheiten. Die Möglichkeit für Fragen der Teilnehmer wird ebenfalls bestehen.

Eine Anmeldung ist per Mail unter herford.berufsberatungarbeitsagentur.de möglich. Die Teilnahme ist natürlich kostenlos und mit einem internetfähigen, kompatiblen PC, Notebook, Tablet oder Smartphone möglich, nach Anmeldung per Email wird eine Einladung zum Meeting mit allen Zugangsdaten versandt. Die Teilnahme erfordert die Installation der Anwendung eines Drittanbieters.

Diese Informationen und weitere Online-Vortragsangebote finden Sie auch auf der Internetseite der Agentur für Arbeit Herford www.arbeitsagentur.de/herford unter der Kachel „Online-Meetings“.

Weitere Informationen zum Jobcenter Herford finden Sie auf www.jobcenter-herford.de.

Über 10.000 berufliche Förderungen in 5 Jahren

Angesichts der akuten Nachfrage von Fach- und Arbeitskräften haben sich die Geschäftsleitungen der sieben Jobcenter in Ostwestfalen-Lippe darüber ausgetauscht, wie sie ihre Instrumente nutzen, um einen Beitrag zur Verringerung des Fachkräftemangels zu leisten. „Wir sind uns absolut einig, dass eine grundlegende Berufsausbildung, umfangreiche Anpassungs-Qualifizierungen und kontinuierliche Fortbildung das beste Mittel gegen Arbeitslosigkeit sind“, sagt Klaus Binnewitt, Geschäftsführer des Jobcenters Herford.

Erfreut waren die Geschäftsführungen über die - zurückblickend betrachtet – hohe Zahl von über 2.200 beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, die mit einem anerkannten Berufsabschluss endeten und über annähernd 8.300 sonstige berufliche Fortbildungsmaßnahmen (s. Kasten) in den vergangenen fünf Jahren.

Diese Zahlen werten die Geschäftsführungen gemeinsam mit den Teilnehmenden als großen Erfolg für Arbeitnehmer*innen, für Arbeitgeber*innen und auch für die Steuerzahlenden. Denn was auf den ersten Blick sinnvoll, ja selbstverständlich erscheint, bedeutet in jedem Einzelfall doch ein erhebliches Maß an Abstimmung. Die richtige Person für den richtigen Lehrgang und die passende Arbeitsstelle zu finden und genau dahin zu vermitteln, ist das Eine. Die Finanzierung der Maßnahmen – manchmal über drei Haushaltsjahre hinweg – ist angesichts begrenzter Gelder und jährlicher Bundeshaushalte eine andere Herausforderung. Und ein Patentrezept gibt es nicht. Dies zeigt schon die Tatsache, dass in den Kreisen der Region bzw. in der Stadt Bielefeld jeweils unterschiedliche Schulungsschwerpunkte bedient wurden.

Während in Bielefeld und Höxter ein Schwerpunkt in den kaufmännischen Berufen und in der Informatik lag, wurden in Paderborn beispielsweise viele SGB II- Beziehende in der Stahl- und Metallverarbeitung ausgebildet. In Minden-Lübbecke gibt es eine besondere Fokussierung auf den Bereich Schienenverkehr, in Lippe und im Kreis Gütersloh dagegen auf Pflegeberufe. Der ganzen Region gemein ist allerdings der starke Industriebesatz, was zahlreiche Schulungen im Lager- und Logistikbereich sowie in der Fahrzeugführung widerspiegeln.

Dass die Instrumentarien der Grundsicherung für Arbeitsuchende durchaus auch flexibel einsetzbar sind, zeigen beispielhaft zwei Projekte aus der Region: So hat in Bielefeld das Jobcenter Arbeitplus gleich 10 Geflüchtete zu Busfahrer*innen ausbilden lassen und parallel die notwendige Sprachförderung koordiniert; das Jobcenter Kreis Gütersloh hat eine Gruppe von Pflegeassistenten ausgebildet und deren Mobilität mit einem parallel laufenden Führerscheinlehrgang begleitet. Durch eine gute Kombination von Angeboten haben die Jobcenter gleichermaßen Arbeitgeber überzeugen wie auch Leistungsbeziehende motivieren können.

„Mit der bevorstehenden SGB II-Reform, dem Bürgergeld, das der Qualifikation von Transferleistungsempfängern noch mehr Beachtung schenkt, gehen wir in den sieben OWL-Jobcenter davon aus, dass – wenn der Finanzminister entgegen seiner derzeitigen Kürzungsandrohungen am Ende doch noch ausreichend Geld bereitstellt – auch in Zukunft stattliche Beiträge zur Qualifizierung und Beschäftigung von Arbeitskräften möglich sind“, so Klaus Binnewitt.

 

Infokasten (OWL-Daten, Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW)):

Eintritte

2017

2018

2019

2020

2021

Summe

Mittelwert

FbW mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Umschulung)

 

420

447

548

377

421

2.213

443

Fortbildung (sonstige FbW)

 

1.626

1.762

1.866

1.483

1.526

8.263

1.653

Bestand der ELB im Jahresdurchschnitt

106.341

102.409

98.383

98.441

94.811

 

100.077

Quote

1,9%

2,2%

2,5%

1,9%

2,1%

 

2,1%

Interkulturelle Wochen im Kreis Herford #offen geht

Kreis Herford. Das Jobcenter Herford und Ev. Diakoniestiftung Herford beteiligen sich mit einem Fachvortrag und Podiumsdiskussion an den Interkulturellen Wochen im Kreis Herford unter der Überschrift „Pflegefachkräfte aus dem Ausland – Anspruch und Wirklichkeit“. Stattfinden wird die Online-Veranstaltung am Dienstag, den 27. September, von 15.30 bis 17 Uhr.

Während die meisten Menschen mit Ländern wie Philippinen, Brasilien, Vietnam, Mexiko eher mit Fernreisen verbinden, denken Pflegeunternehmen in diesem Zusammenhang eher an potentielle Pflegekräfte, die dem immer größer werdenden Fachkräftemangel abhelfen sollen. Tatsächlich steigen die Zahlen von Pflegefachkräften aus dem Ausland, die in Deutschland eine Anerkennung beantragen. Und auch immer mehr Menschen kommen nach Deutschland, um hier eine Ausbildung in der Pflege aufzunehmen. Mit welchen ganz praktischen Herausforderungen das verbunden ist - darum geht es bei dieser Veranstaltung. Sie richtet sich an Personalverantwortliche und Leitungskräfte von Pflegeeinrichtungen aber auch an alle, die das Thema "Fachkräftegewinnung aus dem Ausland" interessiert.

 

Die Veranstaltung ist ebenso Teil der Aktionstage zum Thema „Fachkräfte in OWL“ der Regionalagentur OWL.

 

Es diskutieren:

Luba Maier, AWO Bezirksverband OWL (Sprachkurse)

Elke Rohs, Pflegeschule Bielefeld - Ev. Johanneswerk gGmbH

Anette Kuhn, Jobcenter Herford

Thorsten Kroll, Ev. Diakoniestiftung Herford (Ausbildungsträger)

 

Die Anmeldung ist per E-Mail an thorsten.krolldiakoniestiftung-herford.de oder telefonisch unter 05221-9149-62 möglich.

Kontinuierliche Erweiterung der digitalen Angebote

Kreis Herford. Das Jobcenter Herford stellt sich digital breiter auf und hat sein Online-Angebot erweitert.

Neu hinzugekommen ist die Online-Terminvereinbarung:

Viele Anliegen lassen sich telefonisch klären. Deshalb bietet die neueste Erweiterung Leistungsberechtigten die Möglichkeit, einen Telefontermin zu buchen und sich im gewünschten Zeitraum anrufen zu lassen.

Auch Jobcenter.Digital ist erweitert worden. Es ist nun möglich, über das Portal die Förderung mit Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu beantragen ebenso wie die Förderung aus dem Vermittlungsbudget.

Die Online-Anträge bieten eine zusätzliche Möglichkeit, über die sich Leistungsberechtigte zeit- und ortsunabhängig an das Jobcenter wenden können. Die papierlose Variante garantiert einen sicheren Eingang aller Dokumente inklusive Nachweise beim Jobcenter, flexibel und umweltschonend.

Um die Online-Angebote nutzen zu können, ist es erforderlich, dass Leistungsberechtigte über ein Benutzerkonto im Portal der Bundesagentur für Arbeit verfügen.

Die Anmeldung ist unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2 möglich.

Nach der Neugestaltung sieht die Website nicht nur moderner aus, sondern verfügt auch über eine mobile Darstellung und ist insgesamt aufgeräumter und übersichtlicher. „Dennoch haben wir Wert darauf gelegt, viele Informationen bereitzustellen“, sagt Klaus Binnewitt, Geschäftsführer des Jobcenters Herford. „Wir arbeiten kontinuierlich an weiteren digitalen Angeboten. Es ist uns wichtig, uns noch breiter aufzustellen, um allen Menschen, die auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen sind, einen passenden Service anbieten zu können. Der ‚analoge‘ Zugang zum Jobcenter bleibt selbstverständlich bestehen.“

In diesem Jahr sind bereits Angebote zur Videoberatung und ein Kontaktformular für Anfragen zur beruflichen Weiterbildung ergänzt worden.

Ein besonderes Hilfsprojekt für Menschen mit Sucht- und psychischen Erkrankungen des Jobcenters Herford – Ehrenamtliche gesucht

Wer selbst Krisen bewältigt hat, kann anderen mit den eigenen Erfahrungen helfen. Dieser Gedanke steht im Zentrum eines Modellprojekts des Jobcenters Herford. Im Projekt BEA werden Menschen mit Sucht- und/oder psychischen Erkrankungen von ehemals selbst Betroffenen ehrenamtlich begleitet und unterstützt. BEA bedeutet Begleiten, Ermutigen und Assistieren und ist Teil bundesweiter Projekte zur gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe.

Regelmäßig treffen sich die BEA-Begleiter*innen und die Mitarbeiter*innen des Jobcenters zum Austausch und ziehen, trotz der widrigen Umstände durch Corona, ein positives Fazit ihrer bisherigen Tätigkeit. „Ich habe während meiner Erkrankung, während der Therapieaufenthalte und in der Selbsthilfe-gruppe immer wieder erfahren, wie wichtig Unterstützung und Begleitung ist - und ich möchte etwas davon zurückgeben. Ich kann vieles aus meiner persönlichen Erfahrung zum Weg aus der Krankheit weitergeben, damit anderen helfen und auch mir selbst eine Bestätigung geben, weiterhin auf dem richtigen Weg zu sein“, solche und ähnliche Erfahrungen der BEA-Begleitungen sind immer wieder Thema in den gemeinsamen Gesprächen.

Die Idee hinter dem Projekt ist einfach: Psychisch Erkrankte oder Menschen mit Abhängigkeit von z. B. Drogen oder Alkohol werden beraten und im Alltag begleitet von Menschen, die selbst diese Probleme überwunden haben. Sie profitieren somit von deren Erfahrungen.

Im Projekt BEA geht es darum, das ehrenamtliche Begleiter*innen, Mitarbeiter*innen des Jobcenters und die Betroffenen selbst sich viel Zeit nehmen, um gemeinschaftlich Wege und Ziele zu finden, die die persönliche Situation und das soziale Umfeld der Betroffenen positiv verändern. Die Menschen ohne Druck entlang ihrer eigenen Ziele und Vorstellungen zu begleiten, sie darin zu motivieren und zu unterstützen. Das alles geschieht im Team und immer auf Augenhöhe.

Die ehrenamtlichen Begleiter*innen können in ihrer Tätigkeit Vorbilder sein und den Teilnehmer*innen zeigen, dass es Wege gibt, mit schwierigen Situationen umzugehen und aus diesen auch zu wieder herauszukommen. Ihre Tätigkeit umfasst dabei alle wichtigen Lebensbereiche der Jobcenter-Kund*innen. Alle Beteiligten arbeiten immer gemeinschaftlich und tauschen sich aus, alles geschieht freiwillig und miteinander - auch wenn es einmal nicht so gut läuft.

BEA-Begleitungen werden intensiv für die Aufgaben qualifiziert, treffen sich regelmäßig zum Austausch, erhalten Supervision und kollegiale Fallberatung - und eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit gehört auch dazu.

Für dieses spannende Projekt werden weiterhin Freiwillige (insbesondere nicht deutsche Muttersprachler*innen, z.B. für Türkisch oder Russisch), die über persönliche Erfahrungen verfügen, sich als stabil einschätzen und gerne Teil einer wirklich guten und wichtigen Aufgabe sein wollen.

Wer Interesse hat, das Projekt BEA zu unterstützen und Teil des Teams zu werden, kann sich an das BEA-Projekt direkt unter Telefon 05223/498-768 oder per Mail an jobcenter-herford.beajobcenter-ge.de wenden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Pandemie verursacht Kosten. Auch die Kosten für den Lebensunterhalt und Energie sind gestiegen. 

Für erwachsene SGB II-Leistungsberechtigte ist eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro als Ausgleich für erhöhte Lebenshaltungskosten und pandemiebedingte Ausgaben vorgesehen.

Kinder erhalten einen Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro, um die Chancen für Kinder und Jugendliche zu verbessern, bis die Kindergrundsicherung als Unterstützung umgesetzt wird. 

Die Zuschüsse werden voraussichtlich ab Ende Juli 2022 ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht erforderlich. 

Neues Angebot im Berufsinformationszentrum

Kreis Herford. Im Berufsinformationszentrum (BiZ) in der Agentur für Arbeit Herford / Jobcenter Herford finden Interessierte künftig aktuelle und lokale Jobangebote und können sich zusätzlich an einem Vormittag in der Woche auch hierzu beraten lassen.

Vor Ort lassen sich Stellenangebote der Arbeitgeber direkt überblicken. Das richtige Jobangebot ist dabei? Dann gibt es im BiZ auch die Möglichkeit, sich an Bewerberterminals mit Drucker und Scanner direkt um die Erstellung der Bewerbungsunterlagen zu kümmern.

Ab dem 5. Juli gibt es mit dem Jobcafé im BiZ jeden Dienstag ein weiteres neues Angebot. Zwischen 08:30 und 12:00 Uhr haben Interessierte die Möglichkeit, sich persönlich und vor Ort zu den Stellenangeboten beraten zu lassen.

Das gemeinsame Angebot haben Jobcenter Herford und Agentur für Arbeit Herford geschaffen, um Arbeitssuchende und Arbeitgeber noch schneller zusammenzubringen.

Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab 1. Juni von den Jobcentern betreut.

Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II).

Aufenthaltstitel notwendig

Anträge auf Leistungen der Grundsicherung können bereits jetzt gestellt werden. Aufgrund des erwarteten hohen Antragsaufkommens zum Stichtag 01. Juni 2022 ist aufgrund einer gesetzlichen Übergangsregelung sichergestellt, dass bis zur Bewilligung des Jobcenters zunächst noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch die Kommunen fortgezahlt werden. So wird gewährleistet, dass hilfebedürftige Menschen zum Stichtag nicht ohne Leistungen sein werden.

Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR). Ersatzbescheinigungen, die die Ausländerbehörde bis zum 31.05.2022 ausgestellthat, dürfen bis zum 31.10.2022 anerkanntwerden.

Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen.

Das Jobcenter Herford hat die vom Rechtskreiswechsel betroffenen Personen bereits angeschrieben und Antragsunterlagen übersandt, schickt diese aber auf Nachfrage über die (Telefon 05221 / 985 333) gern noch einmal zu.

Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann auch online gestellt werden. Der Antrag findet sich hier: https://web.arbeitsagentur.de/sgb2ka/ka-ui/pc/

Das Jobcenter Herford hat außerdem eine übersetzte Webseite mit den wichtigsten Informationen rund um das Thema erstellt: https://www.jobcenter-herford.de/ukraine.

Wer einen Termin im Jobcenter hat, darf zum Gespräch gerne ein*e Dolmetscher*in mitnehmen.

 

Alle Hilfen aus einer Hand

Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter unterstützen alle Menschen mit Fluchterfahrung gleichermaßen - unabhängig von ihrer Herkunft. Für die Geflüchteten aus der Ukraine erhöht sich durch den Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung die Höhe des Regelsatzes und es werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen. Zusätzlich werden die Menschen in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen.

Die Jobcenter beraten und unterstützen dazu beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. Die geflüchteten Menschen erhalten bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln.