Corona: Unterstützung für Unternehmen
Informationen für Unternehmen
Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden.

Sonderseiten der Bundesagentur für Arbeit
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten Sie aktuell Informationen über die neuen Regelungen. Unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung finden Sie auch alle weiteren Informationen zur Grundsicherung, und Sie können die erforderlichen Anträge abrufen.
Außerdem hat die BA eine Übersichtsseite mit Informationen für Künstler*innen in Nordrhein-Westfalen erstellt.
Kurzarbeitergeld
Wenn Sie selbstständig sind und einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.
Service-Hotline für Arbeitgeber - 0800 45555 20