Organisation und Aufbau
des Jobcenters

Erläuterung

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1 - Geschäftsführung

Die Geschäftsführung vertritt das Jobcenter in allen Belangen im Innen- und Außenverhältnis. Sie entscheidet über die fachliche Aufgabenwahrnehmung im Jobcenter und ist gegenüber der Trägerversammlung verantwortlich.

Der Geschäftsführer übt über das dem Jobcenter zugewiesene Personal die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse aus. Allerdings verbleiben die Begründung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in der Verantwortung der Dienstherren bzw. Arbeitgeber. Ferner ist er Leiter der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinne und Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes.

Das Jobcenter Herford wird vom Geschäftsführer, Herrn Binnewitt, geleitet.

Seine Stellvertretung übernimmt der Leiter des Bereichs Markt und Integration, Herr Fischer.

2 - Bereichsleitung Markt und Integration

Die Funktion der Bereichsleitung für den Bereich Markt und Integration wird von Herrn Fischer ausgeübt. Der Bereich Markt und Integration ist z. B. für die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung und die Verbesserung der sozialen Teilhabe zuständig, ebenso für die Bewilligung von Förderleistungen wie unter anderem Fortbildungen, Bildungsmaßnahmen und Zuschüssen an Arbeitgeber.

Die Bereichsleitung entscheidet in Abstimmung mit dem Geschäftsführer über die fachliche und inhaltliche Ausrichtung des Bereiches.  

Die Planung der Eingliederungsleistungen und die Steuerung der zugeordneten operativen Teams fallen ebenfalls in die Verantwortung der Bereichsleitung.

3 - Bereichsleitung Leistungsgewährung

Die Funktion der Bereichsleitung für den Bereich Leistungsgewährung wird von Frau Bollhöfener ausgeübt. Im Bereich der Leistungsgewährung erfolgt unter anderem die Zahlbarmachung von Ansprüchen für den Lebensunterhalt und für die Wohnung. Auch Leistungen aus dem Bereich Bildung und Teilhabe werden hier bearbeitet.

Die Bereichsleitung entscheidet in Abstimmung mit dem Geschäftsführer über die fachliche und inhaltliche Ausrichtung des Bereiches.  

Ebenso ist hier neben den operativen Teams der Leistungsgewährung der Bereich für die Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen angesiedelt, sowie die Bearbeitung von Unterhaltsforderungen.

4 - Zentrale Organisationseinheit

Die Zentrale Organisationseinheit ist die Verwaltung des Jobcenters. Hier sind die Personalabteilung, die Bereiche Infrastruktur, Controlling und Finanzen sowie der Außendienst und die zentrale Poststelle in der Liegenschaft in Herford angesiedelt.

5 - Arbeitsmarktstrategie und
Eingliederungsleistungen

In diesem Team erfolgt die Vorbereitung und Umsetzung der Planungen von Eingliederungsleistungen. Das Team kümmert sich um die Beauftragung der Vergabe von Maßnahmen und deren Abrechnung. Alle berufsbezogenen Förderleistungen des Jobcenters werden von hier ausgezahlt. Ebenso kümmert sich der hier angesetzte Bereich Arbeit & Sprache um die Koordination von Sprachkursen.

6 - Recht, Grundsatzfragen und Unterhaltsheranziehung

Dieses Team bearbeitet die im Jobcenter eingehenden Widersprüche und ggf. daraus resultierende Klagen.

Ebenso erfolgen hier die grundsätzlichen Aufbereitungen von Weisungen zum Thema Leistungsrecht und die Information der Kolleg*innen.

Die Unterhaltsheranziehung ist ebenfalls hier angesetzt und kümmert sich um nicht bezahlte Unterhaltsforderungen von Unterhaltspflichtigen, deren Kinder beim Jobcenter im Leistungsbezug sind.

7 - Operative Teams aus dem Bereich Markt und Integration

Die in den einzelnen Standorten des Jobcenters tätigen Vermittler*innen und Fallmanager*innen sind in einzelnen operativen Teams unter einer Teamleitung zusammengefasst, die der Bereichsleitung unterstellt sind.

 

Insgesamt gibt es vier Teams für Kund*innen über 25 Jahre:

  • das Team 711 ist für Personen aus der Stadt Bünde und den Gemeinden Kirchlengern und Rödinghausen zuständig. Für die Gemeinde Kirchlengern gibt es einen Standort im Rathaus, die Betreuung für Bünde und Rödinghausen findet zentralisiert in Bünde statt.
  • das Team 712 ist für die Städte Löhne, Enger und Spenge zuständig. Enger und Spenge haben einen gemeinsamen Standort in Enger, in Löhne gibt es einen eigenen Standort. Hier sind ebenfalls Sonderprojekte wie das Coaching Center und die Perspektivwerkstatt angesiedelt.
  • die Teams 713 und 714 betreuen die Stadt Herford, zusätzlich kümmert sich Team 713 auch um die Gemeinde Hiddenhausen, während Team 714 die Stadt Vlotho mit betreut. Auch die Betreuung von Kund*innen, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen und parallel Leistungen beziehen, erfolgt zentral in Herford.

Die Betreuung von Kund*innen unter 25 Jahre erfolgt in zwei gesonderten Teams mit Sitz am Standort Herford:

  • Team 716 betreut Kund*innen mit Wohnsitz in der Stadt Herford sowie Schüler*innen und Ausbildungssuchende aus dem gesamten Kreisgebiet.
  • Team 717 betreut Kund*innen, die in den anderen Städten und Gemeinden im Kreis Herford wohnen.

8 - Operative Teams aus dem Bereich Leistungsgewährung

Die in den einzelnen Standorten des Jobcenters tätigen Mitarbeiter*innen der Leistungsabteilung sind in einzelnen operativen Teams unter einer Teamleitung zusammengefasst, die der Bereichsleitung unterstellt sind.

 

Insgesamt gibt es sechs operative Teams:

  • das Team 701 ist für Bürger*innen aus der Stadt Bünde sowie den Gemeinden Kirchlengern und Rödinghausen zuständig. Für die Gemeinde Kirchlengern gibt es einen Standort im Rathaus, die Betreuung für Bünde und Rödinghausen findet zentralisiert in Bünde statt
  • das Team 702 ist für Kund*innen der Stadt Löhne zuständig. Hier erfolgt auch die zentrale Bearbeitung von Leistungen aus dem Bereich Bildung und Teilhabe
  • das Team 703 kümmert sich um die Buchstabenbereiche A-H in der Stadt Herford und um die Gemeinde Hiddenhausen
  • das Team 704 kümmert sich um die Buchstabenbereiche I-R in der Stadt Herford
  • das Team 705 ist für Kund*innen aus Vlotho zuständig, ebenso wie für die leistungsrechtlichen Anliegen von Kund*innen mit selbständiger Tätigkeit und die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten
  • das Team 706 betreut die Städte Enger und Spenge, sowie die Buchstabenbereiche S-Z in der Stadt Herford

9 - Gemeinsamer Arbeitgeberservice

Zur Unterstützung von Bewerber*innen und Arbeitergeber*innen unterhalten Jobcenter und Agentur für Arbeit den gemeinsamen Arbeitgeberservice. Die dort tätigen Kolleg*innen kümmern sich um Stellenangebote von Arbeitgeber*innen und unterstützen die Vermittler*innen und Fallmanager*innen bei der Suche nach passenden Bewerber*innen.

10 - BCA

Die Funktion der Beauftragten für die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) liegt bei Frau Kuhn. Sie kümmmert sich um die Beratung und Unterstützung von z. B. alleinerziehenden Frauen.

11 - Presse

Die Funktion der Pressesprecherin liegt bei Frau Herrmann. Sie ist für Anfragen von Pressevertreter*innen sowie die interne und externe Kommunikation des Jobcenters zuständig.

12 - Beirat

Der Beirat berät die gemeinsame Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Insbesondere soll er bei der Entwicklung von regionalen Lösungskonzepten helfen, die Rahmenkriterien der Arbeitsmarktpolitik mit erarbeiten, Zukunftsthemen ansprechen und den gesellschaftlichen Konsens fördern.

Dem Beirat gehören die Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes an, wie insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Träger der freien Wohlfahrtspflege, der Arbeitgeber und -nehmer sowie der Kammern und berufsständischen Organisationen, der Kommunalpolitik und -verwaltung sowie die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters und die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises.

Den Vorsitz führt Frau Robbes, zugleich Vorsitzende des Kreissozialausschusses.

 

13 - Trägerversammlung

Die Trägerversammlung bestimmt die strategischen Leitlinien des Jobcenters im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Sie setzt sich zusammen aus je vier stimmberechtigten Vertreter*innen der Arbeitsagentur und der kommunalen Seite. Der Vorsitz liegt bei der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Arbeitsagentur, Frau Schwietert.

Die Trägerversammlung berät und entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten. Dies sind insbesondere

  • die Finanzplanung,
  • der Stellenplan und die Richtlinien zur Stellenbewirtschaftung,
  • die Bestellung und Abberufung sowie Entlastung der Geschäftsführung,
  • Veränderungen in der Festlegung der dezentralen Standorte,
  • das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm.

14 - Gremien und Sonderbereiche

Die Personalvertretung wird von den Beschäftigten im Jobcenter gewählt und nimmt der Interessensvertretung gegenüber der Geschäftsführung wahr. Die Personalvertretung ist bei geplanten Maßnahmen zu beteiligen und kann so auf die Ausrichtung des Jobcenters Einfluss nehmen.  In einem privaten Betrieb ist diese Einrichtung mit dem Betriebsrat vergleichbar.

Die schwerbehinderten Beschäftigten im Jobcenter wählen zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung, die für die Belange der Inklusion eintritt, aber auch generell z. B. einen Schwerpunkt auf die Sicherstellung von Barrierefreiheit in den Liegenschaften des Jobcenters legt.

Die Gleichstellungsbeauftragte wird von den weiblichen Beschäftigten im Jobcenter gewählt und achtet auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Sie kümmert sich unter anderem um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und setzt sich für den Ausgleich von Ungleichgewichten zwischen Frauen und Männern bei der Besetzung von Dienstposten.

Alle drei Bereiche unterstützen die Geschäftsführung bei Belangen zum Aufbau und zu Abläufen im Jobcenter, sind im Rahmen ihrer Aufgaben aber nicht weisungsgebunden und können unter Beachtung ihrer rechtlichen Grundlagen unabhängig agieren.

Weiterhin sind der Datenschutzbeauftragte und die Migrationsbeauftragte als spezielle Stabsstellen unter anderem für koordinierende Aufgaben an die Geschäftsführung angedockt.