Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende

Zum 1. Juli 2026 wurde aus dem Bürgergeld die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Änderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgen zwei Ziele: Sie sollen die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung beschleunigen und die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter verbindlicher machen.

Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie aktiv mitwirken, Termine wahrnehmen und gemeinsam mit uns an Ihrer beruflichen Integration arbeiten, werden Sie wie gewohnt unterstützt und begleitet. Gleichzeitig wird klarer geregelt, welche Folgen es hat, wenn Sie nicht mitwirken.

Leistungen

 Aktuell gelten für das Grundsicherungsgeld folgende Sätze:

Alleinstehende: 563 Euro

Paare je Partner: 506 Euro

Personen unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt: 451 Euro

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 471 Euro

Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390 Euro

Kinder unter 6 Jahren: 357 Euro

Mehr Informationen

Umfangreiche Informationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Servicestelle SGB II übersichtlich zusammengefasst.

Citizen's benefits - English brochure

You need information on the topic of citizen‘s benefits (basic income support for jobseekers, Book II of the Social Code (SGB II)) in English? You can download a brochure with questions and answers here.

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