Kosten für Energie

Die Kosten für die Beheizung der Unterkunft sowie die Nebenkosten übernimmt das Jobcenter im angemessenen Rahmen.

Bitte heizen Sie in Zeiten von Gasmangel und damit steigenden Kosten für Energie sorgsam und rücksichtsvoll.

 

Nutzen Sie gerne auch die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale NRW – hier finden Sie aktuelle Informationen.

Weitere Energiespartipps gibt es hier.

Heiz- und Betriebskostenabrechnung

Heizkosten übernimmt das Jobcenter Herford gemäß Leitfaden des Kreises Herford.

Wenn Sie Heiz- und Betriebskostenabrechnungen („Nebenkostenabrechnung“) oder einen neuen Abschlagsplan erhalten, reichen Sie diese umgehend nach Erhalt ein, damit das Jobcenter die Übernahme prüfen kann. Bitte prüfen Sie vorher unbedingt, ob Ihr*e Vermieter*in die Abrechnung fristgerecht zugesandt hat und ob die Abrechnung korrekt ist!

Bei Fragen zu Ihrer Heiz- und Betriebskostenabrechnung hilft Ihnen der Mieterverein vor Ort weiter.

Sparen Sie Bearbeitungszeiten und reichen Sie Ihre Abrechnungen (alle Seiten) bequem über das Portal jobcenter.digital ein. 

Ihre Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Website und in unseren Schreiben.

Klimabonus

Es besteht zudem die Möglichkeit, den energetischen Standard eines Gebäudes bei der Bemessung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung zu berücksichtigen (Klimabonus). Wohnungen mit einem niedrigen Energiewert können einen Zuschlag erhalten. Dieser orientiert sich an der (angemessenen) Wohnungsgröße und dem energetischen Zustand. Für die Prüfung muss der Energieausweis vorgelegt werden.

Energiesparberatung

Die verbrauchsabhängigen Wohnkosten (Heizkosten, Wasser, Strom) können z.B. durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif oder die Reduzierung des Verbrauches verringert werden.

Nehmen Sie beispielsweise das kostenfreie und unverbindliche Angebot der Energiesparberatung in Anspruch. Hierzu können Sie folgende Beratungsangebote nutzen:

 

  •  Energiespar-Tipps

  •  Einbau kostenloser Energiespar-Artikel

  •  Energiespar-Fahrplan für Ihren Haushalt

 

 

Energiesparlotsen-Team Herford
Amtshausstraße 3, Raum 1.10
32051 Herford

05221-131110
energiesparlotsenkreis-herford.de

www.diakonie-herford.de

 

Wenn die Energiesparberatung nicht bei Ihnen zu Hause stattfinden kann oder soll, sind wir trotzdem für Sie da: Alternativ beraten die Energiesparlots*innen Sie gerne auch telefonisch.

Darüber hinaus bieten die Energiesparlotsen donnerstags von 08:30 - 13:30 Uhr ihre Beratung im Jobcenter Herford, Raum 102, an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zu den Energiesparlots*innen und zu der Energiesparberatung finden Sie hier. 

 

Weitere Informationen zum Wohnen und Mieten finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit und auf unserer Website.

Sie sind nicht bereits Kunde oder Kundin beim Jobcenter und können aber die Abschlagsanpassung für die Heiz- und / oder Nebenkosten nicht bezahlen?

Zunächst können Sie prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld und / oder Kinderzuschlag haben. Die entsprechenden Anträge sind dann bei der Wohngeldstelle bzw. der Familienkasse zu stellen – beides ist online möglich.

Statt Wohngeld und / oder Kinderzuschlag könnte jedoch auch ein höherer Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Das hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Mehr erfahren Sie hierzu auf unserer Seite „Der Leistungsanspruch im Überblick“. Mit dem Digitalen Lotsen der Bundeagentur für Arbeit können Sie ganz einfach selbst überprüfen, ob Sie voraussichtlich einen Leistungsanspruch haben.

Sie sind nicht bereits Kunde oder Kundin beim Jobcenter und können eine Nachzahlung für Heiz- und / oder Nebenkosten nicht bezahlen?

Auch in diesem Fall hängt ein möglicher Leistungsanspruch von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Hierzu informieren Sie sich bitte ebenfalls auf unserer Seite „Der Leistungsanspruch im Überblick“. Mit dem Digitalen Lotsen der Bundeagentur für Arbeit können Sie ganz einfach selbst überprüfen, ob Sie voraussichtlich einen Leistungsanspruch haben.

Wichtig ist, dass ein Antrag bei Jobcenter Herford in dem Monat gestellt wird, in dem die Nebenkostenabrechnung bezahlt werden muss. Hierfür muss ein vollständiger Antrag auf Bürgergeld für Sie und Ihre Familie eingereicht werden. Wir prüfen nach Ihrer Antragstellung, ob ein Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter besteht.

Näheres zum Antragsverfahren beim Jobcenter erfahren Sie auf der Seite „Das erste Mal Bürgergeld“.

Energiekostenrückstände

Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, sind Ihre Stromkosten pauschal mit dem Regelsatz abgedeckt. Sie müssen die Stromrechnung davon selbst an den Stromanbieter bezahlen. Wenn Sie Ihre Stromkosten eine gewisse Zeit lang nicht bezahlen, kann Ihr Anbieter eine Sperre verhängen. Bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro kann Ihnen der Strom abgestellt werden.

Höhere Energiekosten stellen aktuell viele Menschen vor große finanzielle Herausforderungen. So besteht selbst bei einem sparsamen Verbrauch die berechtigte Sorge vor Nachzahlungen bei den Heiz- und Nebenkosten. 

Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Abschlagszahlungen zu Ihrem Stromverbrauch passen und lesen Sie Ihre Zählerstände regelmäßig ab.

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Ihren Energie- /Stromversorger, wenn Sie die Stromkosten nicht mehr bezahlen können. Je früher Sie sich dort melden, umso eher kann eine Lösung gefunden werden, zum Beispiel durch die Vereinbarung von Ratenzahlungen. Eine Strom-/Energiesperre zu verhindern ist leichter als einen gesperrten Anschluss wieder freizuschalten. Außerdem fallen bei einer Sperre weitere Kosten an, denn sowohl die Sperrung selbst als auch die Entsperrung kosten Geld.

Wenn Sie bürgergeldberechtigt sind, können Sie bei uns ein Darlehen beantragen, den Antrag dafür können Sie hier herunterladen.

Wenn Sie bezweifeln, dass die Sperre berechtigt ist, sollten Sie sich direkt zur Klärung an den Energieversorger wenden oder aber bei Verbraucherzentralen, bei einer gemeinnützigen Schuldnerberatungsstelle (z.B. SKF Herford, DRK Herford-Land und AWO OWL) oder bei einem Rechtsanwalt frühzeitig Hilfe holen. Die Sperre kann zum Beispiel unberechtigt sein, wenn die ausstehende Forderung gering ist, die Folgen der Sperre aber eine besondere Härte (z.B. wenn ein Kleinkind zur Familie gehört) für den betroffenen Haushalt darstellen.

Weitere Informationen