Das erste Mal Bürgergeld beantragen

Das Verfahren

Wir möchten Sie möglichst unbürokratisch bei der Bestreitung Ihres Lebensunterhalts unterstützen. Leider lässt es sich aber nicht vermeiden, dass Sie uns viele Unterlagen vorlegen. Zur Prüfung Ihres Leistungsanspruchs benötigen wir umfangreiche Angaben und Nachweise von Ihnen und den Personen, die mit Ihnen zusammenleben.

Stellen Sie Ihren Antrag online: Das geht bequem und einfach mit PC oder Smartphone im Online-Portal jobcenter.digital. informationen zu dem Angebot finden Sie direkt auf jobcenter.digital und hier.

Mit den Online Services können Sie Anträge stellen, Veränderungen mitteilen, eine Nachricht senden und vieles mehr.

Vorteile: Die Unterlagen liegen uns deutlich schneller und direkt in Ihrer Akte vor. Die Bearbeitungszeiten verkürzen sich um einige Tage. Zudem können wir bei Nachfragen direkt online kommunizieren. In Ihrem Account haben Sie gleich die Bestätigung über die eingereichten Unterlagen und damit einen besseren Überblick. Sie sparen sich Wege und Wartezeiten, weil Sie das Jobcenter nur einmal zur Überprüfung Ihrer Identität aufsuchen müssen.


Falls Sie keinen Zugriff auf das Internet haben sollten oder bei Fragen melden Sie sich bitte unter der folgenden Rufnummer 05221/985-333.  Wir rufen Sie zeitnah zurück.

Bei technischen Schwierigkeiten erhalten Sie Hilfestellung unter der Rufnummer 0800 4 5555 01 (Technisches Service-Center, Mo-Fr, 8-18 Uhr).

Unser KundenForum in Herford

An unserem Hauptstandort in Herford (Hansastr. 33) haben Sie in unserem KundenForum im Berufsinformationszentrum (BiZ) die Möglichkeit, unser Online-Angebot an Serviceplätzen zu nutzen. Wir unterstützen Sie dort gern bei der Anwendung.

Dort oder am Empfang können Sie ohne Termin den erforderlichen Identitätsnachweis (in der Regel Personalausweis, Pass mit Meldebestätigung oder Ersatzdokument) erbringen. Das KundenForum und der Empfang in unseren Liegenschaften Herford, Bünde und Löhne sind von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet. Sie benötigen keinen Termin.

Bei einem weitergehenden Beratungsbedarf können Sie hier online einen Telefontermin buchen. Bei komplexen Anliegen senden wir Ihnen einen Termin zur persönlichen Vorsprache oder Videoberatung zu.

Alternativ können Sie Ihren vollständigen Antrag postalisch einreichen, am besten nutzen Sie dafür die Adresse Ihres zuständigen Standorts.

Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie außerdem hilfreiche Erklärvideos.

Schauen Sie dort doch gerne einmal rein. Hier geht's zu den  Erklärvideos.

Bewilligung

Sie erhalten einen Bescheid, der Sie über die Höhe der Leistungen und die Dauer des Bewilligungszeitraums informiert.

Bitte beachten Sie, dass wir erst über Ihren Antrag entscheiden können, wenn uns alle erforderlichen Formulare und Nachweise vorliegen.

Auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit finden Sie ein Musterbewilligungsbescheid inklusive Berechnungsbogen mit Erklärungen.

Vordrucke und Nachweise

Jobcenter.digital begleitet Sie durch die notwendigen Vordrucke und gibt Ihnen Hinweise auf die einzureichenden Unterlagen.
 
Wenn Sie jobcenter.digital nicht nutzen möchten, können Sie alle notwendigen Formulare, insbesondere

den Antrag auf Bürgergeld sowie die wichtigsten Anlagen, unter anderem
die Anlage zu weiteren Personen (WEP) für jede weitere Person ab 15 Jahren,
die Anlage zu Kindern (KI) für jedes Kind bis 15 Jahren,
die Anlage zum Einkommen (EK),
die Einkommensbescheinigung (Bescheinigung des Arbeitgebers),
die Anlage zu den Kosten für Unterkunft und Heizung und
die Anlage zum Vermögen (VM)

auf der der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (Rubrik: Bürgergeld) herunterladen.


Selbstverständlich senden wir Ihnen die Antragsvordrucke auch per Post zu. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür telefonisch oder per E-Mail. Natürlich können Anträge auch klassisch in die Hausbriefkästen der Geschäftsstellen eingeworfen oder per Mail zugesandt werden.

 

Weitere Anlagen:

Weitere Anlagen sind im Downloadcenter der BA zu finden. Bitte prüfen Sie, ob diese ggf. zu Ihrer Situation passen. Fügen Sie soweit möglich geeignete Nachweise bei.

Reichen Sie Nachweise bitte online oder als Kopien ein.

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne. Eine Übersicht über die Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Seite Standorte & Servicezeiten.


Wie es weitergeht

Wurde ein Anspruch festgestellt, werden die Leistungen in der Regel für 6 bis 12 Monate bewilligt. 6 Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraums erhalten Sie automatisch eine Beendigungsmitteilung und einen Weiterbewilligungsantrag zugesandt. Wenn Sie weiterhin auf unsere Unterstützung angewiesen sind, müssen Sie dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben bei uns erreichen.


Sie können Ihren Weiterbewilligungsantrag ganz einfach und papierlos in Ihrem persönlichen Portal unter www.jobcenter.digital stellen. Den Vordruck können Sie selbstverständlich auch telefonisch anfordern oder sich den Weiterbewilligungsantrag hier  herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass bei verspäteter Antragsabgabe (nach Ablauf des ersten Kalendermonats nach dem Ende des letzten Bewilligungszeitraumes) für die Zwischenzeit keine Leistungen ausgezahlt werden können.

Da wir etwas Zeit für die Bearbeitung benötigen, können wir eine durchgehende Leistungsgewährung nur dann sicherstellen, wenn wir Ihren Antrag rechtzeitig erhalten.

Geben Sie daher Ihre Weiterbewilligungsanträge möglichst frühzeitig ab!

Weitere Informationen zum Beratungsangebot

Wenn sich bei Ihnen etwas verändert

Da sich Änderungen an Ihrer Lebenssituation auf Ihren Leistungsanspruch auswirken können, müssen Sie uns diese unverzüglich mitteilen.

Sie können hierfür den Vordruck Veränderungsmitteilung nutzen. Sie können uns Veränderungen aber auch unkompliziert und schnell über den Online-Service Jobcenter.digital mitteilen.

Broschüre "Bürgergeld einfach erklärt"

Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) einfach erklärt finden Sie in der hier verlinkten Broschüre.

Broschüre in Leichter Sprache

Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Bürger-Geld erklärt in Leichter Sprache stehen in dieser Broschüre.