Die Geschäftsführungen der sieben Jobcenter in OWL haben jetzt eine Zwischenbilanz zum sogenannten Teilhabechancengesetz gezogen. Fazit: „Die neu geschaffenen Fördermöglichkeiten zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und zur Teilhabe am Arbeitsmarkt, mit denen Arbeitgeber Zuschüsse zu den Bruttopersonalkosten in Höhe von 50 – 100 % für die Dauer von 2 bis 5 Jahren erhalten können, zeigen Wirkung“, sagt Klaus Binnewitt, Geschäftsführer des Jobcenters Herford.
Insgesamt haben die sieben Jobcenter in Ostwestfalen-Lippe seit Inkrafttreten der neuen Förderung 2019, also in drei Jahren, 2.334 Arbeitsverhältnisse gefördert. Fast die Hälfte, nämlich 1.073, aller neu geschaffenen Arbeitsverhältnisse entfielen dabei auf die gewerbliche Wirtschaft. Hier reichen die Aufgabenbereiche vom Helfer in der Produktion und im Lager, Bau und Garten- und Landschaftsbau über die Pflege und Reinigung von Betriebsfahrzeugen und dem Taxifahrer bis hin zum Einsatz in Gastronomie und Pflegeeinrichtungen. „Über den hohen Anteil der gewerblichen Wirtschaft freuen wir uns besonders, da hier die Übernahme in eine Anschlussbeschäftigung besonders hoch ist“, weiß Binnewitt aus bisherigen Erfahrungen zu berichten. Ein eigens über das Programm finanziertes Coaching hilft dabei, die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu stabilisieren und weiterzuentwickeln.
14 % der Arbeitsverhältnisse (in Summe 320) sind bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege eingerichtet und hier vor allem in der Seniorenbetreuung, in Pflegeeinrichtungen, bei der Auslieferung von Essen, bei Kleiderkammern und Tafeln tätig. Sie leisten damit einen deutlichen Beitrag für unser Gemeinwohl. Ebenso die bei öffentlichen Arbeitgebern Beschäftigten (12 %), die dort überwiegend als Unterstützung der Schulhausmeister, in der Grünpflege öffentlicher Anlagen und in den Küchen der Kindertagesstätten beschäftigt sind. Die anderen 28 % der geförderten Arbeitsverhältnisse leisten ihren Dienst in Projekten kleinerer und größerer Beschäftigungsträger, wie die Mitarbeit in Gebrauchtwarenkaufhäusern, die Abholung und Aufarbeitung von Möbeln und Fahrrädern, die Pflege und Reinigung von Wohnquartieren und öffentlichen Anlagen. Insgesamt tragen die neuen Förderinstrumente somit dazu bei, den Arbeitskräftebedarf, der sich quer durch nahezu alle Wirtschaftsbereiche zieht, zu verringern.
Die Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten der Jobcenter in der Region OWL haben unterm Strich 2.334-mal ehemals langjährig arbeitslosen Menschen wieder eine Chance auf ein „Zurück in den Beruf“ gegeben. Ein vielversprechender Aufschlag ist damit gemacht. Denn bereits in den ersten drei Jahren sind 148 Arbeitsverträge unbefristet verlängert worden und die Abbruchquoten, wenn also ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Zusammenarbeit vorzeitig beendet, sind sehr gering. „Daher gilt ein besonderes Dankeschön allen beteiligten Arbeitgebern der Region, die sich auf das neue Instrument einlassen und insbesondere auch weitere Qualifizierungsbedarfe im Betrieb aufgreifen“, sagt Binnewitt. Denn mittel- und langfristiges Ziel über die Förderung hinaus ist eine dauerhafte und nachhaltige Integration als Arbeits- oder perspektivisch als Fachkraft auf dem regulären Arbeitsmarkt.
Übrigens hängt die Höhe und Dauer der Förderung individuell von der Dauer der vorhergehenden Arbeitslosigkeit und des Leistungsbezuges ab. Auskunft über die verschiedenen Fördermöglichkeiten erteilen im Jobcenter Herford die Betriebsakquisiteurinnen Nicole Elbracht (05221 985 785), Annette Holle (05221 985 413) und Birgit Mertinat (05221 985 184) (E-Mail: Jobcenter-Herford.713-muijobcenter-ge.de).
Offen ist derzeit noch, wie es mit dem Förderinstrument weitergeht; der Regierungsentwurf zum neuen „Bürgergeld“ sieht vor, dass das Teilhabechancengesetz, das zunächst bis 2024 befristet ist, fortgesetzt werden soll. Entscheidend aus Sicht der Praxis wird sein, wie die Bundesregierung die weitere Förderung finanziell ausstattet. Die Diskussion dazu zwischen Finanz- und Arbeitsministerium in Berlin ist eröffnet.
Info/Übersicht (Daten aus OWL):
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Arbeitsaufnahmen in geförderte Beschäftigung |
Gewerbliche Wirtschaft |
Träger der Wohlfahrtspflege |
Kommunen und Eigenbetriebe |
Beschäftigungsträger |
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§ 16 e SGB II: zweijährige Förderung für mind. zweijährige Arbeitslose: 1. Jahr 75 %, 2. Jahr 50%. |
394 |
38 |
18 |
45 |
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§ 16 i SGB II: fünf Jahre Förderung für Langzeitleistungsbezieher (mindestens 6 Jahre), 2 Jahre 100%, dann 90, 80, 70 %
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679
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282 |
254 |
624 |
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Zusammen |
1.073 |
320 |
272 |
669 |
