Betreuung aus einer Hand: Jobcenter ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig

Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab 1. Juni von den Jobcentern betreut.

Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II).

Aufenthaltstitel notwendig

Anträge auf Leistungen der Grundsicherung können bereits jetzt gestellt werden. Aufgrund des erwarteten hohen Antragsaufkommens zum Stichtag 01. Juni 2022 ist aufgrund einer gesetzlichen Übergangsregelung sichergestellt, dass bis zur Bewilligung des Jobcenters zunächst noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch die Kommunen fortgezahlt werden. So wird gewährleistet, dass hilfebedürftige Menschen zum Stichtag nicht ohne Leistungen sein werden.

Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR). Ersatzbescheinigungen, die die Ausländerbehörde bis zum 31.05.2022 ausgestellt hat, dürfen bis zum 31.10.2022 anerkannt werden.

Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen.

Das Jobcenter Herford hat die vom Rechtskreiswechsel betroffenen Personen bereits angeschrieben und Antragsunterlagen übersandt, schickt diese aber auf Nachfrage über die (Telefon 05221 / 985 333) gern noch einmal zu.

Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann auch online gestellt werden. Der Antrag findet sich hier: https://web.arbeitsagentur.de/sgb2ka/ka-ui/pc/

Das Jobcenter Herford hat außerdem eine übersetzte Webseite mit den wichtigsten Informationen rund um das Thema erstellt: https://www.jobcenter-herford.de/ukraine.

Wer einen Termin im Jobcenter hat, darf zum Gespräch gerne ein*e Dolmetscher*in mitnehmen.

 

Alle Hilfen aus einer Hand

Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter unterstützen alle Menschen mit Fluchterfahrung gleichermaßen - unabhängig von ihrer Herkunft. Für die Geflüchteten aus der Ukraine erhöht sich durch den Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung die Höhe des Regelsatzes und es werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen. Zusätzlich werden die Menschen in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen.

Die Jobcenter beraten und unterstützen dazu beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. Die geflüchteten Menschen erhalten bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln.

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