Bürgergeld kommt zum 1. Januar 2023

Höherer Regelsatz wird automatisch ausgezahlt

 

Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld „Hartz IV“ ablösen. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. Zum Jahresanfang werden die Regelbedarfe erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres Möglichkeiten der Weiterbildung und Qualifizierung ausgeweitet.

Vanessa Ahuja aus dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit erklärt dazu: „Wir haben nun Klarheit und können loslegen. Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswechsel auszahlen. Es ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig. Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt.“

Durch die neue Bagatellgrenze müssen Jobcenter Beträge bis zur Höhe von 50 Euro nicht mehr zurückfordern. Wechselt etwa das monatliche Einkommen auch nur geringfügig, mussten dafür bisher stets neue Bescheide erstellt und Kleinstsummen zurückgefordert werden.

Die weiteren Kernelemente des Bürgergelds greifen ab Juli. Darunter zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld. Auch der neue Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarungen ablöst, folgt zur Jahresmitte.

Kern des Bürgergeld-Gesetzes ist, die Menschen besser zu fördern und zu qualifizieren. In die Reform eingeflossen sind dabei auch praktische Erfahrungen aus den letzten 17 Jahren. Bei den Fördermöglichkeiten wird der Instrumentenkasten größer. Mehr Weiterbildungen, mehr Motivation durch das neue Weiterbildungsgeld und der Wegfall des Vermittlungsvorrangs stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und eine Vermittlung in eine möglichst dauerhafte Beschäftigung.

Neue Regelbedarfe, Schonvermögen und Freibeträge

Der Regelbedarf erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.

Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40.000 für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15.000 Euro. Ebenfalls im ersten Jahr werden von den Jobcentern die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres müssen die Unterkunftskosten auf ein angemessenes Maß gesenkt werden. Heizkosten unterfallen generell nicht der Karenzzeit und sind schon vor deren Ablauf auf Angemessenheit zu überprüfen (dies stellt sicher, dass unangemessenes Heizverhalten nicht unterstützt wird).

Ab 01.07.2023 gilt: Durch höhere Freibeträge dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.

Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel

Im Falle von Pflichtverletzungen können die Jobcenter ab Januar wieder Minderungen aussprechen- Das Sanktionsmoratorium endet somit zum Jahreswechsel. Bei einem Meldeversäumnis liegt die Minderung bei 10 Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate bei einem weiteren Verstoß. Leistungsminderungen kommen nur selten vor. Im vergangenen Jahr kamen bundesweit rd. 97% der Leistungsberechtigten damit überhaupt nicht in Verbindung.

Hintergrund SGB II: 
Im Oktober 2022 bezogen im Kreis Herford rd. 15.700 Menschen in 7.850 Bedarfsgemeinschaften Leitungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp zwei Drittel der Bezieher/innen von Regelleistungen waren erwerbsfähig (10.750). Fast 4.950 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.
Die Grundsicherung bzw. ab 2023 das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung.

Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter. Mehr Informationen zu Leistungen des Jobcenters Herford finden Sie auf www.jobcenter-herford.de.

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