Zum 1. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Die jährliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungsberechtigten erhalten vom Jobcenter ihre Leistungen rechtzeitig und in der korrekten Höhe.
Zum 1. Januar 2024 steigen die Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe und im Bürgergeld um gut zwölf Prozent. Ebenso erhöhen sich die Beträge für den persönlichen Schulbedarf um etwa zwölf Prozent.
Der Regelbedarf erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2024 um 61 auf 563 Euro, für Paare je Partner von 451 Euro auf 506 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 451 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 471 Euro. Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten dann 390 Euro und Kinder unter 6 Jahren 357 Euro. Ab Mitte Dezember 2023 werden die Bescheide für 2024 verschickt. Aufgrund der hohen Zahl kann der Versand der Bescheide bis in den Januar 2024 dauern. Sofern der Bewilligungsbescheid bis in das kommende Jahr dauert, muss kein neuer Antrag gestellt werden.
Schneller geht es über jobcenter.digital. Wer die Online-Services nutzt, kann sich die Bescheide über die Postfachfunktion auch online zustellen lassen.
Die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf erhöht sich auch um gut zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Füller, Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte oder Bastelmaterial.
Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil der Bildungs- und Teilhabeleistungen, dem sogenannten Bildungspaket. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.
