Ein Stück näher ans Berufsleben

Arbeitsgelegenheiten bieten Langzeitarbeitslosen die Chance auf einen Wiedereinstieg

Kreis Herford. Wer lange arbeitslos ist, hat es schwerer, den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu schaffen. Eine Arbeitsgelegenheit (kurz: AGH) soll die Brücke aus der Arbeitslosigkeit hin zu einem neuen Job schlagen und Perspektiven schaffen. Was aber sind Arbeitsgelegenheiten eigentlich? Welche Vorteile bieten sie? Und welche Voraussetzungen müssen diese Tätigkeiten erfüllen? Das Jobcenter Herford klärt auf.

 

Was ist eine Arbeitsgelegenheit?

Das Instrument AGH ist eine öffentlich finanzierte und zeitlich befristete Beschäftigungsform und richtet sich an Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Ziel ist es, langzeitarbeitslose Menschen wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Langfristig gesehen sollen AGH dabei helfen, die Arbeitslosigkeit zu beenden und die Menschen in eine geregelte Beschäftigung zu vermitteln. Diese Tätigkeiten sollen einerseits die soziale Integration fördern, andererseits aber auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrechterhalten, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Umgangssprachlich wurden AGH mal „1-Euro-Job“ genannt, die korrekte Bezeichnung lautet aber Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. Bei der Mehraufwandsentschädigung handelt es sich nicht um ein Gehalt, sondern diese deckt den Mehraufwand ab, der durch die Tätigkeit entsteht. Das heißt außerdem, das Geld wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Es entsteht durch diesen „Brückenjob“ zunächst kein reguläres Arbeitsverhältnis.

Welche Anforderungen werden an eine Arbeitsgelegenheit gestellt?

Für potenzielle Anbieter*innen einer AGH ist es wichtig, die Voraussetzungen für eine AGH zu kennen. Denn diese „Zusatzjobs“ müssen zum einen im öffentlichen Interesse liegen, also zweckdienlich für die Allgemeinheit sein. In der Regel schließt das Privatunternehmen aus. Beispiele sind: Hilfsarbeiten in Sportvereinen, Kindergärten oder Altenheimen, Stadtreinigung und Alltagshilfe für ältere Menschen.

Zum anderen müssen AGH geeignet sein, Beschäftigte an den ersten Arbeitsmarkt und eine Anstellung heranzuführen. Darüber hinaus dürfen sie andere und bereits bestehende Arbeitsplätze nicht verdrängen oder ersetzen. Das heißt, Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich geschaffen werden und wettbewerbsneutral sein.

 

Was sind die Vorteile?

Es gibt gute Gründe für Arbeitsgelegenheiten. In Bewerbungsprozessen haben es Arbeitslose schwer, wenn der Lebenslauf lange Lücken aufweist. Häufig werden sie deshalb von Personalverantwortlichen nicht berücksichtigt. Mit einer AGH wird diese Lücke geschlossen oder zumindest kleiner. Arbeitslose Menschen können ihre Motivation verdeutlichen.

Durch die AGH werden die Chancen auf dem Arbeitsmarkt gesteigert, Kompetenzen und die sogenannten weichen Fähigkeiten werden gefördert. Und nicht zuletzt verbessert sich auch die finanzielle Situation der erwerbslosen Menschen während der Tätigkeit, denn durch die Mehraufwandsentschädigung kann der Geldbeutel etwas entlastet werden.

Auch für die Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Co. ergeben sich Vorteile, denn Inhalt der AGH sind Aufgaben, die ansonsten unerledigt bleiben. Außerdem ergibt sich während der Tätigkeit die Möglichkeit, potenzielle Arbeitskräfte zunächst kennenzulernen, um dann ein reguläres Arbeitsverhältnis im Anschluss anbieten zu können – so wird der Begriff „Brückenjob“ am Ende auch mit Leben gefüllt.

Wo können sich potenzielle Anbieter*innen einer Arbeitsgelegenheit melden?

Das Jobcenter Herford möchte potenzielle Anbieter*innen einer AGH ermutigen, sich mit Ideen zu melden. Wir prüfen gerne, ob und wie eine Umsetzung gelingen kann.

Ansprechpartner im Jobcenter Herford ist Björn Flaig, er steht unter 05221 985 837 telefonisch oder per E-Mail an Jobcenter-Herford.718-Amseljobcenter-ge.de zur Verfügung.

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