Familien mit geringem Einkommen erhalten Freizeitbonus

Einmalige Zahlung in Höhe von 100 Euro ab August

Die Beschränkungen in der Corona-Pandemie hatten auch für Kinder und Jugendliche große Auswirkungen: Distanzunterricht, Sorgen um die Berufsausbildung, kaum Kontakte zu Freunden, fehlende Möglichkeiten, Hobbys und Sport nachzugehen und vieles mehr.

Besonders Familien mit geringem Einkommen sind betroffen. Um sie zu unterstützen, hat der Bundestag einen „Kinderfreizeitbonus“ in Höhe von einmalig 100 Euro für jedes Kind beschlossen. Dieser Bonus ist Teil des Aufholprogramms nach Corona, damit Kinder und Jugendliche Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können.

Der Bonus kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.

Die Zahlung geht an Familien, die im August Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten, Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Ausgezahlt wird der Bonus ab August. Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, müssen Sie dafür keinen gesonderten Antrag stellen.

Mehr zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ finden Sie hier.

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