Zu Beginn des neuen Jahres versenden die Energieversorger die Jahresabrechnungen, aus denen sich Guthaben oder nachzuzahlende Beträge sowie die neuen Abschläge ergeben. Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bekommt („Hartz IV“), muss diese wiederum beim Jobcenter einreichen. Da eine persönliche Vorsprache derzeit nur eingeschränkt möglich ist, weist das Jobcenter Herford auf die weiteren Möglichkeiten hin, um die Unterlagen einzureichen.
Neben den herkömmlichen Wegen per Post oder als Einwurf in den Briefkasten des Jobcenters, können die Unterlagen auch eingescannt oder abfotografiert per E-Mail eingereicht werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Abrechnungen vollständig eingereicht werden und lesbar sind.
Wer den Postweg bzw. den Briefkasteneinwurf wählt, sollte daran denken, Kopien der Abrechnungen einzuwerfen. Diese können nur auf vorherige Anforderung zurückgeschickt werden.
Eine weitere, bequeme und unkomplizierte Variante ist die Online-Plattform Jobcenter.Digital, welche über die Website www.jobcenter.digital zu erreichen ist. Dabei ist es egal, ob die Plattform am PC oder auf anderen mobilen Endgeräten wie Tablet oder Smartphone genutzt wird. Für die Nutzung aller Angebote von www.jobcenter.digital werden Anmeldedaten benötigt, die das Jobcenter Herford auf Anfrage zur Verfügung stellt.
Persönliche Vorsprachen sind aufgrund der aktuellen Situation nur in dringend notwendigen Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Weitere Informationen sind auf der Website des Jobcenters Herford www.jobcenter-herford.de zu finden.
