Kreis Herford. Minijobs sind mittlerweile ein fester Bestandteil des Arbeitsmarktes und eine beliebte Möglichkeit, nach Arbeitslosigkeit oder Elternzeit in den Beruf zurückzukehren und das Familieneinkommen aufzustocken. Es gibt aber einiges, was man wissen sollte, wenn man mit einem Minijob liebäugelt. Etwa zwei Drittel der ausschließlich geringfügig Beschäftigten im Kreis Herford sind Frauen. „Viele sehen nach Kindererziehungszeiten keine andere Chance, wieder in den Beruf einzusteigen. Meist wissen sie aber nur wenig über ihre Rechte und Pflichten“, sagt Inken Quebe, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Herford. Insbesondere die aktuelle Situation der Corona-Pandemie hat Beschäftigte im Minijob stärker getroffen als Menschen in anderen Beschäftigungsformen. „In diesen Zeiten ist es gut zu wissen, was das Besondere dieser Beschäftigungsform ist“, sagt auch Annette Budzynski, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Herford.
- Eine Online-Informationsveranstaltung für alle Interessierten findet am Mittwoch, 10. März, von 15 bis 17 Uhr statt. Unter anderem werden die aktuellen Regelungen zum Minijob vorgestellt und die Chancen und Risiken aufgezeigt. Zudem wird es Zeit für Fragen geben. Eine Anmeldung ist per Mail an herford.bcaarbeitsagentur.de bis zum 9. März möglich. Die Teilnahme ist kostenlos und mit einem internetfähigen, kompatiblen PC, Notebook, Tablet oder Smartphone möglich, nach Anmeldung per Email wird eine Einladung zum Meeting mit allen Zugangsdaten versandt. Die Teilnahme erfordert die Installation der Anwendung eines Drittanbieters.
- Telefonsprechstunden wird es am Freitag, 12. März, von 9 bis 11 Uhr sowie am Dienstag, 16. März, von 16 bis 18 Uhr geben. Annette Budzynski ist unter der Rufnummer 05221 985 144 erreichbar, Inken Quebe unter der Telefonnummer 05221 985 161.
