Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wird verlängert

Bundestag und Bundesrat haben die Verlängerung des vereinfachten Zugangs bis zum 31. März 2021 beschlossen. Angemessenes Vermögen wird weiterhin nicht geprüft und tatsächliche Kosten für das Wohnen werden weiterhin übernommen.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und soziale Härten abzufedern, hat der Gesetzgeber die Maßnahmen zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket bis zum 31. März 2021 verlängert. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung bei den Jobcentern wird damit bis Ende März 2021 möglich sein. Am 27. November hat der Bundesrat das Gesetz bestätigt.

Mit dem vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bietet der Gesetzgeber den Selbstständigen über die Bundes- und Länderhilfen hinaus die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, die Menschen ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt. Auch nach dem 01. Januar 2021 wird in der Regel keine Vermögensprüfung durchgeführt, wenn dieses nicht erheblich ist. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.

 

Besuch im Jobcenter ohne aus der Tür zu gehen

Die Antragstellung für Arbeitslosengeld II ist im Übrigen einfach und sicher von zu Hause aus möglich. Seit Mai 2019 gibt es das Online-Angebot www.jobcenter.digital, über das schnell und direkt Anträge eingereicht und weitere Anliegen digital erledigt werden können. Dabei ist es egal, ob die Plattform am PC oder auf anderen mobilen Endgeräten wie Tablet oder Smartphone genutzt wird.

Über das Portal kann zum Beispiel der vereinfachte Hauptantrag online ausgefüllt und übermittelt werden. Für die Nutzung aller Angebote von jobcenter.digital werden Anmeldedaten benötigt, die das Jobcenter Herford zur Verfügung stellt.

Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig. Es bietet folgende Vorteile:

  • Veränderungen können schnell und einfach mitgeteilt werden
  • Über das Online-Postfach können Nachrichten mit dem Jobcenter ausgetauscht werden
  • bequem, auch von zu Hause aus, zu jeder Tageszeit
  • Hilfetexte unterstützen die Nutzer*innen bei der Dateneingabe
  • Nutzer*innen sparen Zeit und Portokosten
  • Alle online eingereichten Nachweise und Veränderungen sind in dem persönlichen Kundenkonto jederzeit wieder für die Nutzer*innen abrufbar

So ist in Zeiten wie diesen die Antragstellung kontaktlos möglich, um gemeinsam das Infektionsrisiko zu minimieren.

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