Zweiter Schritt der Bürgergeld-Reform tritt am 1. Juli in Kraft

Jobcenter informiert über Neuerungen

Kreis Herford. Die weiteren Kernelemente des im Januar 2023 gestarteten Bürgergelds greifen zum Beginn der zweiten Jahreshälfte. Nach den seit Jahresbeginn geltenden neuen Regelsätzen werden nun der erweiterte Instrumentenkasten für Förderungen und der Kooperationsplan eingeführt.

Klaus Binnewitt, Geschäftsführer des Jobcenters Herford, erklärt dazu: „Im zweiten Schritt der Bürgergeld-Reform verbessern sich die Arbeitsmarktchancen für Bürgergeld-Beziehende. Sie können sich leichter qualifizieren und weiterbilden. Wir sind vorbereitet und freuen uns über die neuen Fördermöglichkeiten!“ Ihm ist es wichtig, dass das Jobcenter Herford die Menschen in den Mittelpunkt des Handelns stellt. „Die Beratung auf Augenhöhe, die Menschen dort abzuholen wo sie stehen, wird einer der zentralen Punkte im Miteinander zwischen Bürger*innen und den Jobcentern“, sagt Binnewitt.

 

Neue Chancen für erwerbsfähige Bürgergeld-Beziehende

Dazu zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung, das neu eingeführte Weiterbildungsgeld und die ganzheitliche Betreuung, also ein Coaching.

Der Wegfall des Vermittlungsvorrangs verleiht der beruflichen Weiterbildung noch zusätzliches Gewicht. So steht es den vier Millionen Bürgergeld-Beziehenden zukünftig grundsätzlich frei, sich als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme für eine langfristige Qualifizierung zu entscheiden.

Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Erwerbseinkommen erhöhen sich.

 

Kooperationsplan wird schrittweise bis Jahresende 2023 eingeführt

Der rechtlich unverbindliche Kooperationsplan ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung und fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Leistungsbeziehenden und dem Jobcenter. Im Kooperationsplan werden die wesentlichen Schritte zur Eingliederung gemeinsam erarbeitet.

Bereits zum Jahreswechsel wurden das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld durch das Bürgergeld ersetzt. Im ersten Schritt wurden etwa die Regelsätze erhöht und eine Karenzzeit rund um Vermögen und Wohnen eingeführt. Eine neue Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro sorgt zudem dafür, dass Jobcenter Kleinstbeträge nicht mehr zurückfordern müssen.

Mehr Informationen zum Bürgergeld gibt es auf www.jobcenter-herford.de.

 

Hintergrund SGB II

Im Dezember 2022 bezogen in Deutschland 5.454.045 Menschen in 2.856.834 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3.836.743), 1.599.963 von diesen arbeitslos. 1.561.467 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.

Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung.

Quelle

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