Kreis Herford. Seit dem 29. November 2022 ermöglicht der neu eingeführte digitale Hauptantrag Kund*innen in allen gemeinsamen Einrichtungen, ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II zeit- und ortsunabhängig elektronisch zu stellen.
Einige Anliegen, wie das Mitteilen einer Veränderung oder das Einreichen eines Weiterbewilligungsantrags, können Kund*innen schon seit längerer Zeit bequem online von zu Hause aus erledigen.
Jetzt ist ein weiterer wichtiger Online-Service verfügbar. Die digitale Antragstellung auf Arbeitslosengeld II überzeugt durch hohe Nutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienung. Hilfetexte mit Erklär-Charakter unterstützen Kund*innen durchgängig während der gesamten Dateneingabe.
Alle Antragsdaten und Nachweise bzw. Dokumente können direkt am PC, Tablet oder Smartphone hochgeladen werden. Der Online-Antrag verkürzt die Bearbeitungszeit im Jobcenter um einige Tage, da Unterlagen nicht mehr eingescannt werden müssen. Bei Leistungen zur Existenzsicherung kommt es auf eine schnelle Bearbeitung an.
Des Weiteren können die Kund*innen das sogenannte Online-Arbeitsmarktprofil nutzen. Dort lassen sich Angaben zur persönlichen und beruflichen Situation bequem von zu Hause aus hinterlegen. Kund*innen können sich damit optimal auf das Erstgespräch in der Arbeitsvermittlung vorbereiten.
„Die Möglichkeit, Anträge beim Jobcenter jetzt auch digital einzureichen, spart Wege, Zeit, Papier- und Portkosten. Ich werbe also dafür, dieses zusätzliche Angebot auch intensiv zu nutzen“, so Klaus Binnewitt, Geschäftsführer des Jobcenters Herford.
Wer sich im Digitalen noch nicht sicher fühlt oder Fragen hat, kann sich auch im Jobcenter unterstützen lassen. Im KundenForum am Hauptstandort im Jobcenter Herford werden Kund*innen an die E-Services herangeführt.
Der bundesweiten Flächeneinführung des digitalen Hauptantrages auf Arbeitslosengeld II in zwei Wellen ist eine umfassende Erprobung in 16 gemeinsamen Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet vorausgegangen. Hier wurden Kund*innen eng in den Produktentwicklungsprozess einbezogen und beteiligt.
Die Nutzung der digitalen Angebote ist für Kund*innen zu jeder Zeit freiwillig. Persönliche Daten werden sicher und geschützt an das Jobcenter übermittelt.
Mit der Einführung des digitalen Hauptantrags ist ein weiterer wichtiger Baustein erreicht, bis Jahresende 2022 das Online-Zugangsgesetz (OZG) im Rechtskreis SGB II umzusetzen.
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter. Mehr Informationen zu den E-Services des Jobcenters Herford finden Sie auf https://www.jobcenter-herford.de/kontakt/jobcenter-online.
