Informationen für Träger

Planung und Ausschreibung von Maßnahmen und Projekten

Das Team Arbeitsmarktstrategie/Eingliederungsleistungen (AMSEL) übernimmt u.a. folgende Aufgaben:

  • Planung und Durchführung von Maßnahmen und Projekten
  • Abrechnung und Auszahlung von Förderleistungen, Maßnahmen und Projekten

Das Team AMSEL steht im regelmäßigen Austausch mit den Integrationsteams, erfasst und prüft die Bedarfe der Integrationsfachkräfte bzw. ihrer Kunden nach unterstützenden und qualifizierenden Maßnahmen. Anhand der ermittelten Bedarfe plant AMSEL die Ausschreibung, den Einkauf oder die Verlängerung von Maßnahmen und Projekten. Im Zusammenwirken entsteht so ein breites Portfolio von Förderinstrumenten, angefangen von niedrigschwelligen Einstiegsmaßnahmen bis hin zu einem qualifizierten Ausbildungsabschluss.

Für die Maßnahmeplanung stellt AMSEL den Arbeitsvermittler*innen und Fallmanager*innen neue Projekte oder Ideen der Bildungsträger vor und bespricht die Umsetzung von Maßnahmen mit den jeweiligen Trägern.

Neue Vergabemaßnahmen werden über das Regionale Einkaufszentrum (REZ) der Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf ausgeschrieben.

Weitere Informationen zur Ausschreibung bzw. zur Vergabe finden Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit.

Einen Überblick über alle geplanten Förderinstrumente bietet unser aktuelles Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm.

Arbeitsgelegenheiten

Sollten Sie als öffentlich-rechtlicher oder privat-gemeinnütziger Träger Informationen rund um das Thema Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung benötigen, finden Sie in unserem Merkblatt Informationen zu folgenden Punkten:

  • Rechtsgrundlage
  • Zielsetzung und Zielgruppe
  • Verhältnis gegenüber anderen Förderinstrumenten
  • Fördervoraussetzungen
  • Rahmenbedingungen für die Ausübung von Arbeitsgelegenheiten
  • Trägereignung
  • Förderleistungen (Mehraufwandsentschädigung für Teilnehmer, Förderhöchstbeträge für Träger)
  • Pflichten des Trägers der Arbeitsgelegenheit

Abrechnung und Auszahlung von Förderleistungen

Die Sachbearbeiter*innen des AMSEL-Teams sind auch in der Abrechnung, Bewilligung und Auszahlung sämtlicher aktiver Förderleistungen, zur Unterstützung der Vermittlung und des Fallmanagements, tätig.

Neben bewerberorientierten Förderungen werden auch die Kosten für Maßnahmen, Projekte und Arbeitsgelegenheiten abgerechnet.

Träger- und Maßnahmezulassung

Möchten Sie als Träger

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III gefördert werden        

oder

  • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III anbieten,

benötigen Sie sowohl für sich als Maßnahmeträger als auch für jede angebotene Maßnahme eine Zulassung.

Über die Zulassung von Trägern und Maßnahmen entscheiden „fachkundige Stellen“ (FKS). Eine Übersicht der FKS, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle zugelassen sind, erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Akkreditierungsstelle.

Die Zulassung erfolgt auf der Grundlage der Vorschriften des Sozialgesetzbuches III (SGB III) und der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassenen Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

Weitere Informationen zur Träger- und Maßnahmezulassung finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Zulassung im Einzelfall

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Zulassung im Einzelfall möglich. Hier prüft die zuständige Agentur für Arbeit die Voraussetzungen für eine Zulassung im Einzelfall mit einem Erhebungsbogen. Diesen müssen Sie als Bildungsträger zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der geplanten Teilnahme an die Agentur senden.

Auskünfte dazu erteilt das Team Arbeitsmarktdienstleistungen des Operativen Service der Agentur für Arbeit Bielefeld, das Sie unter der E-Mail-Adresse Bielefeld.041-OSarbeitsagentur.de erreichen.

Kontakt zum AMSEL-Team

Haben Sie Fragen zur Maßnahmeplanung oder –vergabe? Haben Sie neue Ideen oder kreative Vorschläge für Maßnahmen und Projekte?

Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail:

Jobcenter-Herford.718-Amseljobcenter-ge.de

 

Oder rufen Sie uns an:

 

Teamleitung
Herr Flaig
05221 985 837
05221 985 222
Jobcenter-Herford.718-Amseljobcenter-ge.de

 

Stellvertretende Teamleitung und
Ansprechpartnerin Fallmanagement Arbeit & Sprache

Frau Feuerhake
05221 985 253
05221 985 222
Jobcenter-Herford.718-Amseljobcenter-ge.de

 

1. Fachkraft
Frau Montjoie

  • Einkauf, Abrechnung und Qualitätssicherung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III
  • Finanzplanung Eingliederungsleistungen

05221 985 836
05221 985 222
Jobcenter-Herford.718-Amseljobcenter-ge.de

Abrechnung von Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Trägerleistungen

 

Frau Engelbrecht

  • u.a. Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II, Leistungen für Selbständige, Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach §16e SGB II, Rehapro-Projekt „BEA“

05221 985 295
05221 985 222
Jobcenter-Herford.718-Amseljobcenter-ge.de

 

Herr Mirza

  • u.a. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine nach § 45 SGB III, Leistungen aus dem Vermittlungsbudget,  Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II, Einstiegsgeld, MAG, Rehapro-Projekt „BEA“

05221 985 908
05221 985 222
Jobcenter-Herford.718-Amseljobcenter-ge.de

 

Frau Schemann

  • u.a. Leistungen der Freien Förderung, Arbeitsgelegenheiten, Maßnahmen bei privaten Arbeitsvermittlern und bei Arbeitgebern, Förderung der beruflichen Weiterbildung; Eingliederungszuschüsse, Einstiegsqualifizierungen

05221 985 283
05221 985 222
Jobcenter-Herford.718-Amseljobcenter-ge.de