Aktuelles

Aktionswoche vom 16.05. bis 20.05.2022

Im Rahmen einer Aktionswoche mit dem Titel "Digitalisierung der Arbeitswelt für Frauen" vom 16.05. bis 20.05. ist von der Agentur für Arbeit Herford gemeinsam mit dem Jobcenter Herford, der VHS im Kreis Herford und Tech In The City e.V. ein vielfältiges Programm auf die Beine gestellt worden, welches in diesem Flyer einsehbar ist.

Informationen zur kostenlosen Veranstaltungsreihe inklusive aller Veranstaltungen findet man unter www.arbeitsagentur.de/herford auf der Kachel „Digitalisierung der Arbeitswelt für Frauen“.

Damit übernimmt das Jobcenter Herford weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Das Bundeskabinett hat den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Damit übernimmt das Jobcenter Herford weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und führt die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durch.

Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist Inhalt der „Verordnung zur Verlängerung von Regelungen im Zweiten Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen aus Anlass der COVID-19-Pandemie“. Auch nach dem 31. März 2022 findet demnach nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden im Regelfall weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.

Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.

 

 

Gleichberechtigte Förderung von Frauen und Männern künftig stärker im Fokus

Kreis Herford. Zwei Jahre Pandemie – das ist auch am Jobcenter Herford nicht spurlos vorbeigegangen. „Die vergangenen zwei Jahre waren für uns ereignisreich“, resümiert Klaus Binnewitt, Geschäftsführer des Jobcenters. Während sich der Arbeitsmarkt im vergangenen Jahr deutlich robuster und aufnahmefähiger zeigte, was sich auch in einer sinkenden Zahl von Arbeitslosengeld II-Empfängern auswirkte, hat die Pandemie die Lage insbesondere für langzeitarbeitslose Menschen deutlich verschärft.

Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt:

2021:

2020:

2019:

7.468

7.675

7.624

 

Das Jahr 2021 im Überblick

Die Zahl der Haushalte im Kreis Herford, die 2021 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen, verringerte sich im „Vor-Corona-Vergleich“ auf 7.468 im Jahresdurchschnitt. Im Vergleich dazu lag die Zahl 2020 (7.675) und 2019 (7.624) etwas höher. Insgesamt haben 14.773 Personen „Hartz IV“-Leistungen empfangen – auch das ist weniger als noch 2020 (15.532) und 2019 (15.538).

Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stieg von 10.645 im Jahr 2019 auf 10.724 im Jahr 2020. Auch hier gibt es einen leicht positiven Trend. Die Zahl sank 2021 auf 10.325 und damit um 3,0% im Vergleich zu 2019.

Die Entwicklung bei den unter 15-Jährigen verlief weiterhin günstig. Deren Zahl ging jahresdurchschnittlich auf 4.448 zurück. Im Vergleich zu 2019 setzt sich damit ein positiver Trend fort: Schon von 2019 auf 2020 war die Zahl von 4.893 leicht auf 4.808 gesunken.

Der Anteil der Arbeitslosen unter 25 Jahre sank um 6,8 Prozent von 405 im Jahr 2020 auf 377 im vergangenen Jahr – exakt der Wert von 2019.

Bei den Langzeitarbeitslosen verstetigte sich leider eine andere Tendenz. Lag die Zahl 2019 noch bei durchschnittlich 2.058, stieg sie im ersten Jahr der Pandemie um 11,5 Prozent auf 2.295 und 2021 weiter auf 2.642 – ein erneuter Zuwachs um 15,1%. Insgesamt gab es einen Zuwachs von 28,4% von 2019 bis 2021.

Ein Großteil der Arbeitslosengeld II-Bezieher ist nicht arbeitslos. Das liegt daran, dass diese Personen erwerbstätig sind, kleine Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder sich noch in der Ausbildung befinden.

Bei der Zahl der vom Jobcenter betreuten Arbeitslosen gab es ebenfalls ein Minus: Diese sank von 4.702 leicht auf 4.641 (-1,3%). Damit liegt sie allerdings immer noch über dem Jahresdurchschnitt von 2019 (4.350).

 

Zahlung von Leistungen hat weiter Priorität

„Dank der pandemiebedingten gesetzlichen Regelungen war glücklicherweise eine etwas unbürokratischere Hilfe machbar“, sagt Klaus Binnewitt im Rückblick. „Unter den Hilfebedürftigen waren viele, die das erste Mal in ihrem Leben mit diesem Leistungssystem in Berührung kamen, wie etwa Selbstständige. Auch während des sogenannten harten Lockdowns war es so möglich, zügige Auszahlungen von Geldleistungen zu gewähren, um Menschen in finanzieller Not schnell zu helfen. Zusammengerechnet waren das im letzten Jahr über 80 Mio. € unter anderem für Wohnungskosten, Geld für das tägliche Leben sowie etwa für das Mittagessen an Schulen und in Kitas.“

Um die zusätzliche finanzielle Belastung durch die Corona-Pandemie abzufedern, wurde Kundinnen und Kunden im Mai eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro ausgezahlt. Familien erhielten im August außerdem einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro pro Kind. Außerdem wurden sie bei der Beschaffung von digitalen Endgeräten finanziell unterstützt, um für den Distanzunterricht gerüstet zu sein. „Diese zusätzliche Unterstützung hat zur Abmilderung der finanziellen Folgen beigetragen“, so Binnewitt.

Diese nicht immer einfache Arbeit der Beschäftigten im Jobcenter wissen die beiden Träger Agentur für Arbeit und Kreis Herford zu schätzen: „Mein Lob aus dem vergangenen Jahr erneuere ich an dieser Stelle sehr gerne: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter haben auch unter schwierigen Bedingungen wieder einen tollen Job gemacht. Diese gesellschaftliche Verantwortung nehmen sie sehr ernst und leisten einen wichtigen Beitrag, um den sozialen Frieden zu sichern“, dankt Landrat Jürgen Müller den Beschäftigten. Dieser Wertschätzung schließt sich Frauke Schwietert, Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Herford, an mit dem Hinweis, dass rechtskreisübergreifend die Jobcentermitarbeiter die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik aktiv vor Ort mitgestaltet haben.

 

Ausblick 2022

Trotz der insgesamt positiven Tendenz, warten große Herausforderungen. „So sehr wir uns darüber freuen, dass wir bei den vom Jobcenter betreuten arbeitslosen jungen Menschen den Stand vor der Pandemie erreicht haben - auf die Entwicklung bei den langzeitarbeitslosen Menschen schauen wir dagegen mit Sorge“, sagt Frauke Schwietert. Arbeitslosigkeit dürfe sich nicht verfestigen, bestenfalls erst gar nicht entstehen, führt sie aus: „Sich diesem Trend entgegenzustemmen, erfordert hohes Engagement und viel Kraft. Wir sind gleichzeitig aber auch der festen Überzeugung, dass wir z.B. mit Qualifizierungsangeboten, dem Teilhabechancengesetz und verschiedenen sozialräumlichen Projekten die richtigen Werkzeuge im Koffer haben, um die Entwicklung umzukehren.“

Diese Ansicht teilt auch der Landrat: „Insbesondere die sozialräumlichen Projekte in den Ortsteilen und Quartieren halte ich für hilfreich. Dieser Ansatz ermöglicht, vor Ort deutlich präsenter zu sein und in einer vertrauten Atmosphäre, auf die Problemlagen der Menschen eingehen zu können und Hilfe zur Selbsthilfe zu organisieren.“

Daneben besteht weiterhin hoher Bedarf an Fach- und Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt. Hierbei rückt das Thema Chancengleichheit von Frauen noch stärker in den Fokus – der Geschäftsführer setzt auf Sensibilisierung: „Auch wenn sich schon viel getan hat und uns die Aufgabe der Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt schon viele Jahre begleitet, wollten wir für die Beratung im Jobcenter noch einmal neue Impulse setzen. Wir haben das zum Anlass genommen, um die Kolleginnen und Kollegen aus der Arbeitsvermittlung und auch die Führungskräfte im Hinblick auf Gendersensibilität zu schulen. Wir möchten die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um Frauen noch besser unterstützen zu können.“ Ziel sei es, Frauen und Männern gleichberechtigt an Förderungen zu beteiligen und so existenzsichernd und nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern.

Abzuwarten bleibt, wie sich die von der Ampel-Koalition angestrebte Änderung von Arbeitslosengeld II hin zum neuen Bürgergeld auswirken wird. „Im Koalitionsvertrag werden viele Themen im Sozialgesetzbuch II angepackt, die wichtig sind und die wir auch als Praktiker unterstützen“, so Klaus Binnewitt. Das seien neben verbesserten Qualifizierungsmöglichkeiten auch Vereinfachungen in der Administration, beispielsweise die Möglichkeit, dass zukünftig neben zwei- auch dreijährige Umschulungen gefördert werden könnten. „Notwendig ist auch die Verstetigung des sozialen Arbeitsmarktes. Damit könnten noch mehr langzeitarbeitslose Menschen am Arbeitsmarkt teilhaben und Familien, in denen Menschen lange arbeitslos waren, stabilisiert werden. Dafür haben wir uns immer eingesetzt“, so der Jobcenter-Chef mit Blick auf die Zukunft.

Das Jobcenter Herford berät Kundinnen und Kunden jetzt auch per Video.

Um Ihnen als moderner Dienstleister die bestmögliche Unterstützung im Beratungs- und Vermittlungsprozess anbieten zu können, hat das Jobcenter Herford die Möglichkeit geschaffen, Gespräche mit Ihrer/Ihrem Vermittler*in bzw. Sachbearbeiter*in im Rahmen einer Videoberatung durchzuführen.

Vorteile bietet die Videoberatung nicht nur in Pandemie-Zeiten, um Kontakte zu reduzieren und das Infektionsrisiko gering zu halten. Auch Fahrtwege und Wartezeiten lassen sich so vermeiden.

Auch gegenüber einem Telefonat gibt es viele Vorteile: Beide Seiten profitieren davon, sich gegenseitig zu sehen und damit auch die Gestik und Mimik wahrzunehmen. Außerdem lassen sich auf diese Weise Unterlagen präsentieren.

Das Angebot ist freiwillig – es werden selbstverständlich auch weiterhin persönliche Gespräche angeboten. 

Benötigt werden ein Internetzugang und ein internetfähiges Endgerät, z.B. ein Smartphone, Tablet oder Computer. 

Weitere Informationen zum Thema bietet dieser Flyer.

Jobcenter Herford und Agentur für Arbeit Herford laden zur digitalen Informationsveranstaltung ein

Wer in der heutigen Arbeitswelt ohne anerkannten Berufsabschluss eine Arbeitsstelle sucht, hat es nicht einfach und erzielt auf Dauer meist nur ein unterdurchschnittliches Arbeitsentgelt. Viele junge Mütter und Väter haben einen guten Schulabschluss und damit beste Voraussetzungen, um eine Berufsausbildung erfolgreich zu absolvieren. Dabei sind sie auf familienfreundliche Ausbildungsbedingungen angewiesen. Das Teilzeitmodell ermöglicht es, eine Berufsausbildung mit der Familienarbeit zu vereinbaren.

Alle Menschen, die bisher keine Ausbildung machen konnten, weil sie Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, sind zur Informationsveranstaltung am 19. Januar um 16:30 Uhr eingeladen.

Annette Budzynski, Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Herford, und Inken Quebe, Beauftragte für Chancengleichheit im Jobcenter Herford, werden gemeinsam mit Franziska Günther und Anja Klostermann vom Beratungsprojekt TEP (Teilzeitberufsausbildung, Einstieg begleiten, Perspektiven eröffnen), informieren und Fragen zum Thema beantworten.

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung per Mail unter Herford.bcaarbeitsagentur.de ist erforderlich. Die Zugangsdaten werden nach Anmeldung vorab per Email zugestellt.

Weitere Informationen können bei Bedarf auch telefonisch unter 05221/985-144 eingeholt werden

Bundestag und Bundesrat haben den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31. März 2022 verlängert.

Damit wird vom Jobcenter Herford weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt.

Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist Teil des „Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Auch nach dem 31. Dezember 2021 findet nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.

Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.

Ausweitung von Impfangeboten im Kreis Herford.

Im Kreis Herford gibt es ab Montag, den 29.11.2021, ein ausgeweitetes und kreisweites Impfangebot für Erst- und Zweitimpfungen ab 16 Jahren sowie Auffrischungsimpfungen gemäß STIKO-Empfehlung mit mRNA-Impfstoffen.  Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Herford.

Fachtag: Berufliche Wege für migrierte Frauen

Am Donnerstag, 11. November, bieten die Agentur für Arbeit Herford und das Jobcenter Herford von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr den dritten Fachtag zum Thema „Berufliche Wege für migrierte Frauen in Deutschland“ an.

Eingeladen sind alle, die sich mit diesem Thema befassen: Leiterinnen und Leiter von Treffpunkten, Sprachcafés oder Sprachkursen, aber auch Ehrenamtliche. Dieses Mal liegt der Fokus auf Frauen mit familiären Verpflichtungen - sowohl in der herausfordernden Lebenssituation mit kleinen Kindern als auch als Wegbegleiterinnen für ihre Kinder in die Berufswelt in Deutschland. Es werden die Angebote in der Region im Hinblick auf vorhandene Unterstützungsangebote (etwa die Situation der Kinderbetreuung) beleuchtet und konkrete Fördermöglichkeiten zur erfolgreichen Integration (in den Arbeitsmarkt) vorgestellt. Darüber hinaus dient der Fachtag zur Vertiefung und dem Austausch der Netzwerke.

Die Veranstaltung ist kostenlos und wird in hybrider Form (in Präsenz in der Agentur für Arbeit und digital) durchgeführt. Eine Anmeldung mit Angabe, ob die Teilnahme in Präsenz oder digital gewünscht ist, per Mail an herford.bcaarbeitsagentur.de wird erbeten.

Arbeitsgelegenheiten bieten Langzeitarbeitslosen die Chance auf einen Wiedereinstieg

Kreis Herford. Wer lange arbeitslos ist, hat es schwerer, den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu schaffen. Eine Arbeitsgelegenheit (kurz: AGH) soll die Brücke aus der Arbeitslosigkeit hin zu einem neuen Job schlagen und Perspektiven schaffen. Was aber sind Arbeitsgelegenheiten eigentlich? Welche Vorteile bieten sie? Und welche Voraussetzungen müssen diese Tätigkeiten erfüllen? Das Jobcenter Herford klärt auf.

 

Was ist eine Arbeitsgelegenheit?

Das Instrument AGH ist eine öffentlich finanzierte und zeitlich befristete Beschäftigungsform und richtet sich an Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Ziel ist es, langzeitarbeitslose Menschen wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Langfristig gesehen sollen AGH dabei helfen, die Arbeitslosigkeit zu beenden und die Menschen in eine geregelte Beschäftigung zu vermitteln. Diese Tätigkeiten sollen einerseits die soziale Integration fördern, andererseits aber auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrechterhalten, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Umgangssprachlich wurden AGH mal „1-Euro-Job“ genannt, die korrekte Bezeichnung lautet aber Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. Bei der Mehraufwandsentschädigung handelt es sich nicht um ein Gehalt, sondern diese deckt den Mehraufwand ab, der durch die Tätigkeit entsteht. Das heißt außerdem, das Geld wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Es entsteht durch diesen „Brückenjob“ zunächst kein reguläres Arbeitsverhältnis.

Welche Anforderungen werden an eine Arbeitsgelegenheit gestellt?

Für potenzielle Anbieter*innen einer AGH ist es wichtig, die Voraussetzungen für eine AGH zu kennen. Denn diese „Zusatzjobs“ müssen zum einen im öffentlichen Interesse liegen, also zweckdienlich für die Allgemeinheit sein. In der Regel schließt das Privatunternehmen aus. Beispiele sind: Hilfsarbeiten in Sportvereinen, Kindergärten oder Altenheimen, Stadtreinigung und Alltagshilfe für ältere Menschen.

Zum anderen müssen AGH geeignet sein, Beschäftigte an den ersten Arbeitsmarkt und eine Anstellung heranzuführen. Darüber hinaus dürfen sie andere und bereits bestehende Arbeitsplätze nicht verdrängen oder ersetzen. Das heißt, Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich geschaffen werden und wettbewerbsneutral sein.

 

Was sind die Vorteile?

Es gibt gute Gründe für Arbeitsgelegenheiten. In Bewerbungsprozessen haben es Arbeitslose schwer, wenn der Lebenslauf lange Lücken aufweist. Häufig werden sie deshalb von Personalverantwortlichen nicht berücksichtigt. Mit einer AGH wird diese Lücke geschlossen oder zumindest kleiner. Arbeitslose Menschen können ihre Motivation verdeutlichen.

Durch die AGH werden die Chancen auf dem Arbeitsmarkt gesteigert, Kompetenzen und die sogenannten weichen Fähigkeiten werden gefördert. Und nicht zuletzt verbessert sich auch die finanzielle Situation der erwerbslosen Menschen während der Tätigkeit, denn durch die Mehraufwandsentschädigung kann der Geldbeutel etwas entlastet werden.

Auch für die Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Co. ergeben sich Vorteile, denn Inhalt der AGH sind Aufgaben, die ansonsten unerledigt bleiben. Außerdem ergibt sich während der Tätigkeit die Möglichkeit, potenzielle Arbeitskräfte zunächst kennenzulernen, um dann ein reguläres Arbeitsverhältnis im Anschluss anbieten zu können – so wird der Begriff „Brückenjob“ am Ende auch mit Leben gefüllt.

Wo können sich potenzielle Anbieter*innen einer Arbeitsgelegenheit melden?

Das Jobcenter Herford möchte potenzielle Anbieter*innen einer AGH ermutigen, sich mit Ideen zu melden. Wir prüfen gerne, ob und wie eine Umsetzung gelingen kann.

Ansprechpartner im Jobcenter Herford ist Björn Flaig, er steht unter 05221 985 837 telefonisch oder per E-Mail an Jobcenter-Herford.718-Amseljobcenter-ge.de zur Verfügung.

Einmalige Zahlung in Höhe von 100 Euro ab August

Die Beschränkungen in der Corona-Pandemie hatten auch für Kinder und Jugendliche große Auswirkungen: Distanzunterricht, Sorgen um die Berufsausbildung, kaum Kontakte zu Freunden, fehlende Möglichkeiten, Hobbys und Sport nachzugehen und vieles mehr.

Besonders Familien mit geringem Einkommen sind betroffen. Um sie zu unterstützen, hat der Bundestag einen „Kinderfreizeitbonus“ in Höhe von einmalig 100 Euro für jedes Kind beschlossen. Dieser Bonus ist Teil des Aufholprogramms nach Corona, damit Kinder und Jugendliche Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können.

Der Bonus kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.

Die Zahlung geht an Familien, die im August Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten, Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Ausgezahlt wird der Bonus ab August. Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, müssen Sie dafür keinen gesonderten Antrag stellen.

Mehr zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ finden Sie hier.

Online-Veranstaltung von Agentur für Arbeit Herford und Jobcenter Herford

Bewerbung heißt, Werbung für sich selbst machen – dabei sind Form und Inhalt entscheidend. Bewerber*innen müssen wissen, was sie können, was sie wollen und was Arbeitgeber*innen wünschen. Doch wie sollte eine Bewerbung heute aussehen? Und gibt es besonderes als Bewerber*in mit Familienpflichten zu beachten?

 

Diese und weitere Fragen beantworten Annette Budzynski, Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Herford, und Inken Quebe, Beauftragte für Chancengleichheit des Jobcenters Herford, in einer Online-Veranstaltung am Mittwoch, den 16.06., um 15 Uhr. Das Angebot richtet sich an Menschen mit Familienverantwortung.

 

Eine Anmeldung ist per Mail unter jobcenter-herford.bca@jobcenter-ge.de möglich. Die Teilnahme ist mit einem internetfähigen, kompatiblen PC, Notebook, Tablet oder Smartphone möglich, nach Anmeldung per Email wird eine Einladung zum Meeting mit allen Zugangsdaten versandt. Die Teilnahme erfordert die Installation der Anwendung eines Drittanbieters.

 

Diese Informationen und weitere Online-Vortragsangebote finden Sie auch auf der Internetseite der Agentur für Arbeit Herford www.arbeitsagentur.de/herford unter der Kachel „Online-Meetings“.

Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen,…

Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro. Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie auf hier:

https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

 

Darüber hinaus erhalten Familien, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben, einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Die Auszahlung erfolgt einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Für Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat wird der Kinderbonus immer im jeweiligen Monat ausgezahlt. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.

 

Weitere Informationen zum Kinderbonus finden Sie hier:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus

Online-Veranstaltung zum beruflichen Einstieg in die Pflege

Jobs in der Pflege sind anspruchsvoll und vielfältig, aber vor allem auch Jobs mit Zukunft. Der Bedarf an Arbeits- und vor allem Fachkräften ist in dieser Branche besonders hoch. Gerade deshalb kann ein (Quer-)Einstieg in dieses Berufsfeld durchaus sehr interessant sein.

Doch welche Möglichkeiten gibt es? Was sind die Voraussetzungen und notwendigen Qualifizierungen? Welche Rahmenbedingungen – zum Beispiel in Sachen Arbeitszeit, Vergütung und ähnlichem – können Beschäftigte in der Pflege erwarten?

Diese und weitere Fragen beantworten Annette Budzynski, Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Herford und Inken Quebe, Beauftragte für Chancengleichheit des Jobcenters Herford in einer Online-Veranstaltung am Mittwoch, den 21.04., um 15 Uhr.  Sie tun dies gemeinsam Experten von den Schulen für Pflegeberufe Herford und Lippe sowie des ESTA-Bildungswerks. Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen mit Familienverantwortung.

Eine Anmeldung ist per Mail unter herford.bcaarbeitsagentur.de möglich. Die Teilnahme ist mit einem internetfähigen, kompatiblen PC, Notebook, Tablet oder Smartphone möglich, nach Anmeldung per Email wird eine Einladung zum Meeting mit allen Zugangsdaten versandt. Die Teilnahme erfordert die Installation der Anwendung eines Drittanbieters.

Diese Informationen und weitere Online-Vortragsangebote finden Sie auch auf der Internetseite der Agentur für Arbeit Herford www.arbeitsagentur.de/herford unter der Kachel „Online-Meetings“.

Online-Veranstaltung zu Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Das Bildungs- und Teilhabepaket – ein Begriff, von dem viele schon etwas gehört haben. Aber nur wenige kennen die Möglichkeiten und den Umfang der Leistungen dieses Pakets, das anspruchsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene fördern und unterstützen soll: Ausflüge mit der Schule oder Kita, gemeinschaftliches Mittagessen, persönlicher Schulbedarf, Lernförderung, Schülerbeförderung und Freizeitangebote.

Wer anspruchsberechtigt ist und was gefördert werden kann, das erklärt das Jobcenter Herford am Donnerstag, den 08. April, von 15 bis 16 Uhr in einer Online-Veranstaltung allen Interessierten.

Eine Anmeldung ist per Mail unter herford.berufsberatungarbeitsagentur.de möglich. Die Teilnahme ist mit einem internetfähigen, kompatiblen PC, Notebook, Tablet oder Smartphone möglich, nach Anmeldung per Email wird eine Einladung zum Meeting mit allen Zugangsdaten versandt. Die Teilnahme erfordert die Installation der Anwendung eines Drittanbieters.

Diese Informationen und weitere Online-Vortragsangebote finden Sie auch auf der Internetseite der Agentur für Arbeit Herford www.arbeitsagentur.de/herford unter der Kachel „Online-Meetings“.

Im Rahmen der Aktion „Minijob – da geht noch mehr“ vom 8. bis zum 19. März 2021 bieten die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des…

Kreis Herford. Minijobs sind mittlerweile ein fester Bestandteil des Arbeitsmarktes und eine beliebte Möglichkeit, nach Arbeitslosigkeit oder Elternzeit in den Beruf zurückzukehren und das Familieneinkommen aufzustocken. Es gibt aber einiges, was man wissen sollte, wenn man mit einem Minijob liebäugelt. Etwa zwei Drittel der ausschließlich geringfügig Beschäftigten im Kreis Herford sind Frauen. „Viele sehen nach Kindererziehungszeiten keine andere Chance, wieder in den Beruf einzusteigen. Meist wissen sie aber nur wenig über ihre Rechte und Pflichten“, sagt Inken Quebe, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Herford. Insbesondere die aktuelle Situation der Corona-Pandemie hat Beschäftigte im Minijob stärker getroffen als Menschen in anderen Beschäftigungsformen. „In diesen Zeiten ist es gut zu wissen, was das Besondere dieser Beschäftigungsform ist“, sagt auch Annette Budzynski, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Herford.

  • Eine Online-Informationsveranstaltung für alle Interessierten findet am Mittwoch, 10. März, von 15 bis 17 Uhr statt. Unter anderem werden die aktuellen Regelungen zum Minijob vorgestellt und die Chancen und Risiken aufgezeigt. Zudem wird es Zeit für Fragen geben. Eine Anmeldung ist per Mail an herford.bcaarbeitsagentur.de bis zum 9. März möglich. Die Teilnahme ist kostenlos und mit einem internetfähigen, kompatiblen PC, Notebook, Tablet oder Smartphone möglich, nach Anmeldung per Email wird eine Einladung zum Meeting mit allen Zugangsdaten versandt. Die Teilnahme erfordert die Installation der Anwendung eines Drittanbieters.
     
  • Telefonsprechstunden wird es am Freitag, 12. März, von 9 bis 11 Uhr sowie am Dienstag, 16. März, von 16 bis 18 Uhr geben. Annette Budzynski ist unter der Rufnummer 05221 985 144 erreichbar, Inken Quebe unter der Telefonnummer 05221 985 161.